Referirendenanforderung: Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis verlässlich gewährleisten Drs. 22-1861, Beschluss der BV vom 12.02.2026 / Ergänzende Stellungnahme zu Drs. 22-2000
Letzte Beratung: 18.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.2
Das Bezirksamt Eimsbüttel nimmt Bezug auf die Beantwortung durch die BUKEA (Drs. 22-2000) und ergänzt wie folgt:
Die 9 Wegewarte des Fachamts Management des öffentlichen Raums (MR) sind für das komplette Netz der öffentlichen Gehwege zuständig. Die Straßenlänge im Bezirksamt Eimsbüttel beträgt ca. 447 km.
Gemäß Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt MR wird die Winterdienstbegehung solange durchgeführt, wie Eis, Schnee und Glätte die Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit auf den durch die Wegewarte zu kontrollierenden Flächen beeinträchtigt. Im Rahmen dieser Begehungen werden Verstöße gegen die §§28, 31 und 34 des Hamburgischen Wegegesetz (HWG) überprüft. Die Begehungshäufigkeit entspricht den in der Dienstanweisung festgelegten Begehungsintervallen für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt MR.
In diesem Winter sind aufgrund von Überprüfungen 108 Ordungswidrigkeitsverfahren (OWI) eingeleitet worden, in der Regel nach vorheriger Aufforderung und Nachkontrolle.
- 108 Gesamtfälle gesamt, davon
Zur Winterperiode 2024/2025 hat die Stadtreinigung Hamburg den „Winterdienst-Flyer“ postalisch an alle Haushalte verteilt. In der vergangenen Winterdienstperiode erfolgte diese Verteilung nicht. Durch die Verteilung würden alle Anwohner rechtzeitig über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst informiert.
Eine Erkenntnis ist allerdings auch, dass viele Eigentümer das Thema „Winterdienst“ nach den letzten milden Wintern nicht mehr vor Augen hatten. Die Kosten und die Organisation waren womöglich nicht eingeplant bzw. private Räumdienste nicht mehr beauftragt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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