Referentenanforderung Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewährungshilfe für Erwachsene betreuen zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Bürgerinnen und Bürger, deren Strafe entweder ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Handelt es sich hierbei um junge Menschen, ist das örtliche Jugendamt gesetzlich verpflichtet, als Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren mitzuwirken.
Im Rahmen der Übernahme von Aufgaben gesamthamburgischer Bedeutung ist dem Bezirk Eimsbüttel dieses Thema zugeteilt worden. Bislang ist die Bearbeitung dieses Bereiches in der politischen Diskussion so gut wie niemals an die Öffentlichkeit gebracht worden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Referenten oder eine Referentin aus dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe in die Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe einzuladen, um die Arbeit in diesem genannten Bereich vorzustellen.
Unter anderem soll dabei erläutert werden:
- womit sich dieser Bereich des Bezirksamts beschäftigt;
- wie viele Mitarbeiter/Stellenkapazitäten eingebunden sind;
- welches die aktuellen Themen und Herausforderungen sind;
- wie hoch das aktuelle Gesamtbudget in diesem Bereich ist;
- welche Träger wie zur Unterstützung ausgewählt werden.
Andreas Stonus, Rüdiger Kuhn und CDU Fraktion
keine