Referentenanforderung Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Sozialraum |
01.03.2022 |
6.1 |
Der Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderung, einstimmig zugestimmt. |
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewährungshilfe für Erwachsene betreuen zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Bürgerinnen und Bürger, deren Strafe entweder ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Handelt es sich hierbei um junge Menschen, ist das örtliche Jugendamt gesetzlich verpflichtet, als Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren mitzuwirken.
Im Rahmen der Übernahme von Aufgaben gesamthamburgischer Bedeutung ist dem Bezirk Eimsbüttel dieses Thema zugeteilt worden. Bislang ist die Bearbeitung dieses Bereiches in der politischen Diskussion so gut wie niemals an die Öffentlichkeit gebracht worden.
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Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, erneut einen Referenten oder eine Referentin aus dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe in die Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe einzuladen, um die Arbeit in diesem Bereich vorzustellen. Insbesondere soll ein Schwerpunkt der Vorstellung auf der Jugend-, Straffälligen- und Gerichtshilfe liegen.