Referent_innenanforderung Werbeanlagen in Hamburg Drs. 21-3467, Beschluss der BV vom 15.12.2022
Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 5.1
Die Zuständigkeit liegt bei der BVM. Aus diesem Grund wird von der BWI kein Referent entsandt.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.