21-3467

Referent:innenanforderung Werbeanlagen in Hamburg

Antrag

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Am 21. Oktober 2022 hat die Initiative „Hamburg werbefrei“ im Hamburger Rathaus rund 15.000 Unterschriften übergeben und damit wahrscheinlich die erste Hürde im Volksabstimmungs­verfahren genommen.

In der Tat ist die zunehmende und allgegenwärtige Werbung in der Stadt genauer zu betrachten. Aus diesem Grunde würden wir gerne einige Vertreter:innen der zuständigen Behörden in den Ausschuss für GRÜN, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) einladen.

Werbung muss Aufmerksamkeit erregen, sonst hat sie ihr Ziel verfehlt. Sie tut dies über Größe, Farben und Präsenz an immer mehr Standorten in immer größerer Zahl. Wir sprechen hier nicht von einer Werbeanlage an einer Kreuzung, sondern nicht selten von vier bis sechs in unmittel­barer Umgebung von Kreuzungen.

Der öffentliche Raum ist ein knappes Gut. Werbeanlagen jeder Art reduzieren den eh schon sehr geringen Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger. Sie stören das Stadtbild, lenken mit bewegten und zuweilen grellen Bildern und Schriftzügen vom Verkehr ab. Es ist mühsam sich aktiv abzugrenzen gegen die Werbung. Und das ist eine unnötige Anstrengung im dem schnellen Lebensraum Großstadt. Gerade in stark urban geprägten Gebieten wie sie besonders in Eimsbüttel zu finden sind, ist der Druck auf den öffentlichen Raum für Begegnung und besonders aber Ruhe, knapp.

Um Fragen bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen von Werbeflächen im Stadtraum zu erörtern, um zu erfahren, welche Regeln bezüglich der Standorte und der Häufung von Werbung zum Beispiel an Kreuzungen gelten, um die geltenden Regeln der Außenalsterverordnung und des Denkmalschutzes zu besprechen und um den finanziellen Gewinn für die Stadt zu erkennen, erscheint es uns sinnvoll, das komplexe Regel- und Vertragswerk um Werbung in Hamburgs öffentlichem Raum im Gespräch mit Vertreter:innen verschiedener Behörden zu klären.

Im Einzelnen soll es um folgende Fragen gehen:

  1. Wer führt Buch über die Standorte in Eimsbüttel? Welche Standorte gibt es in Eimsbüttel?
  2. Welche Firmen haben welche Verträge mit welchen Laufzeiten?
  3. Was gewinnt die FHH jährlich? Die Rede ist von etwa 27 Millionen Einnahmen im Jahr 2020? Wie setzt sich diese Summe zusammen?
  4. Gab bzw. gibt es besondere Vertragsbedingen aufgrund von Covid19?
  5. Was bedeuten die 27 Millionen für das Gesamtbudget der FHH?
  6. Was gewinnt der Bezirk Eimsbüttel für jede aufgestellte Anlage?
  7. Auf der Grundlage welches Vertrags werden die Einnahmen wohin geleitet?
  8. Gibt es Überlegungen, die Genehmigung von Werbeanlagen in Hamburg abhängig von der Bevölkerungsdichte zu gestalten?

 

 

Petitum/Beschluss

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  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Aus­schusses für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digita­lisierung (GNUVWDi) Referent:innen aus der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) sowie der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) einzuladen, um obige Fragen im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern insbesondere in Bezug auf Eimsbüttel zu klären.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, ebenfalls eine Referentin bzw. einen Referenten aus dem zuständigen Fachamt des Bezirksamtes Eimsbüttel in den GNUVWDi zu entsenden, um über die im Sachverhalt genannten Frage im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern Auskunft zu geben.

 

Susanne Hericks, Sebastian Dorsch und GRÜNE-Fraktion

Peter Gutzeit und DIE LINKE-Fraktion

 

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keine

 

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