Radstellplätze für die Grindelhochhäuser
Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Ö 10.8
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bauanträge Kerngebiet |
22.06.2020 |
7.1 |
Der Antrag wird einstimmig an den HA verwiesen |
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Hauptausschuss |
16.07.2020 |
8.5 |
Der Antrag wird an den KGA verwiesen |
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Kerngebietsausschuss (Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE, FDP) |
10.08.2020 |
6.4 |
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der SPD, DIE LINKE und FDP mehrheitlich abgelehnt |
Von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Grindelhochhäusern wird immer wieder der Wunsch nach zusätzlichen Fahrradstellplätzen an die Bezirkspolitik herangetragen.
Die Grindelhochhäuser haben aufgrund ihrer Bauweise als Hochhäuser eine hohe Bevölkerungsdichte. Gleichzeitig liegen sie im Herzen der Stadt, weswegen es sich für viele Bewohnerinnen und Bewohner anbietet, die täglichen Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Der Ausbau der Fahrradwege in Hamburg und Eimsbüttel sowie der Trend zur Anschaffung von Lastenrädern haben in den vergangenen Jahren für einen gestiegenen Bedarf an Fahrradstellplätzen gesorgt.
Zu beachten ist, dass die Grindelhochhäuser sowie die Flächen zwischen den Gebäuden dem Denkmalschutz unterliegen. Dies gilt es zu würdigen und sorgfältig einzubeziehen. Im Sinne der fahrradfreundlichen Stadt Hamburg und des Bezirks Eimsbüttel, die sich die weitere Förderung umweltfreundlicher Mobilität zum Ziel gesetzt haben, ist es dabei die Aufgabe, Denkmalschutz und den Bedarf nach Fahrradstellplätzen zu vereinen.
Das ursprüngliche Petitum lautete:
„ 1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die SAGA Unternehmensgruppe sowie weitere Eigentümer und die für Denkmalschutz zuständige Behörde um Prüfung zu bitten, inwieweit und an welchen Stellen die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben die Einrichtung zusätzlicher Fahrradstellplätze in oder an sowie zwischen den Grindelhochhäusern zulassen. Hinsichtlich des Gebiets zwischen den Grindelhochhäusern ist dabei insbesondere (ohne dass folgende Aufzählung abschließend ist) zu berücksichtigen,
- welche Form von Fahrrandanlagen mit dem Denkmalschutz vereinbar wäre,
- inwieweit Grünflächen betroffen wären und
- ob für möglicherweise wegfallende Grünflächen ein Ausgleich durch entsprechende Überdachung und Dachbegrünung geschaffen werden könnte.
Die Ergebnisse der Prüfungen sollen dem Kerngebietsausschuss mitgeteilt bzw. vorgestellt werden.“
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