21-0739

Parken von Fahrzeugen am Fahrbahnrand an stark befahrenen Vorfahrtsstraßen unterbinden

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.02.2020
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Antrag AM (SPD-Fraktion)

05.02.2020

4.2

21-0679

Mit Änderungen mehrheitlich gegen die Stimme der FDP angenommen.

 

 

Der Bestand und die Zahl von neuzugelassenen Kraftfahrzeugen steigen in Hamburg seit Jahrzehnten. Demgegenüber wächst die Anzahl der vorhandenen öffentlichen  und privaten Parkmöglichkeiten dagegen nicht mit. Dies zieht in vermehrtem Maße eine robuste Inanspruchnahme von Parkflächen nach sich.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere der unschöne Trend festzustellen, die bisher noch nicht mit entsprechenden Einschränkungen an den Fahrbahnrändern versehenen Haupt- und Vorfahrtsstraßen als Abstellplätze zu nutzen. Haben diese Straßen pro Fahrtrichtung nur einen Fahrstreifen, treten Behinderungen auf, die gerade bei HVV-Bussen zu Zeitverzögerungen führen. Beispielhaft seien hier folgende Straßen genannt:

 

  1. Niendorfer Gehege zwischen Duvenacker und Dörpsfelde, in Fahrtrichtung Duvenacker vor einer Kurve.
  2. Pinneberger Chaussee: Hier ist eine stetige Zunahme an unterschiedlichen Stellen zu beobachten. Ganz neu in Fahrtrichtung Halstenbek gleich hinter der Einmündung Baumacker.
  3. Lohkampstraße: In Höhe der Stadtteilschule und zwischen Niekampsweg und Johann-Schmidt-Straße.

 

Das Vorbeifahren an so geparkten Fahrzeugen löst nicht nur Behinderungen und Zeitverluste für den ÖPNV, sondern auch gefährliche Situationen mit Radfahrerinnen und Radfahrern aus.

 

Anhänge

keine