Parken von Fahrzeugen am Fahrbahnrand an stark befahrenen Vorfahrtsstraßen unterbinden
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Ö 10.5
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Antrag AM (SPD-Fraktion) |
05.02.2020 |
4.2 |
Mit Änderungen mehrheitlich gegen die Stimme der FDP angenommen. |
Der Bestand und die Zahl von neuzugelassenen Kraftfahrzeugen steigen in Hamburg seit Jahrzehnten. Demgegenüber wächst die Anzahl der vorhandenen öffentlichen und privaten Parkmöglichkeiten dagegen nicht mit. Dies zieht in vermehrtem Maße eine robuste Inanspruchnahme von Parkflächen nach sich.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere der unschöne Trend festzustellen, die bisher noch nicht mit entsprechenden Einschränkungen an den Fahrbahnrändern versehenen Haupt- und Vorfahrtsstraßen als Abstellplätze zu nutzen. Haben diese Straßen pro Fahrtrichtung nur einen Fahrstreifen, treten Behinderungen auf, die gerade bei HVV-Bussen zu Zeitverzögerungen führen. Beispielhaft seien hier folgende Straßen genannt:
Das Vorbeifahren an so geparkten Fahrzeugen löst nicht nur Behinderungen und Zeitverluste für den ÖPNV, sondern auch gefährliche Situationen mit Radfahrerinnen und Radfahrern aus.
keine
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