22-0549

Parken am Fahrbahnrand vor und hinter der Bushaltestelle Lohkampstraße 45 (KiTa) und dem dortigen Fußgängerüberweg (FGÜ)

Antrag

Letzte Beratung: 17.02.2025 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 16.2

Sachverhalt

Trotz leichter punktueller Verbesserungen nach Anordnung eines Halteverbots (2016) am Fahrbahnrand der Lohkampstraße stadteinwärts direkt an der KiTa, hat sich die Lage im Laufe der letzten Jahre insgesamt nicht verbessert. So zeigt sich die Situation partiell vor der KiTa mit dem Halteverbot und den Stahlbügeln auf dem Gehweg nun übersichtlicher und sicherer, dagegen hat sich der Abschnitt zwischen Einmündung Mergenthalerweg bis Lohkampstraße ca. Hausnummer 43 stadteinwärts am Fahrbahnrand negativ entwickelt.

So werden gegenüber der Einmündung Op de Eilstede vor der Bushaltestelle Lohkampstraße 45 am Fahrbahnrand dauerhaft Fahrzeuge geparkt, die den Bus behindern (Gelenkbusse), die Haltestelle parallel anzufahren, um den Fahrgästen der Niederflurbusse einen sicheren Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Selbst die zusätzliche Anbringung eines Haltestellenzeichens vor der Haltestelle (gem. StVO haben parkende Autofahrer hier einen Abstand von 15 m zu halten) brachte keine erkennbare Verbesserung. Regelmäßig wird dennoch auch die betonierte Haltestellenfläche des Busses von Fahrzeugen zugeparkt.

Auf diesem Abschnitt der Lohkampstraße verkehren zwei Buslinien. Das Verkehrsaufkommen kann man nicht als extrem hoch bezeichnen, dennoch nicht gering, da die Lohkampstraße eine wichtige Anbindung auch für Verkehre aus Schleswig-Holstein ist. Beide Fahrtrichtungen sind für die Verkehre im beschriebenen Abschnitt unübersichtlich und damit tendenziell gefährlich. Das zulässige Parken am Fahrbahnrand ab Op de Eilstede bis kurz vor dem FGÜ veranlasst den Stadteinwärtsverkehr eher dazu, seine Geschwindigkeit zu erhöhen, um dem Gegenverkehr vor dem FGÜPlatz zu machen“. Dort wiederum ist auf Fußnger zu achten, die Vorrang haben. Direkt hinter dem FGÜ befinden sich wieder parkende Fahrzeuge, die nicht selten sogar bis auf den „Hubbel“ stehen. Die Aufmerksamkeit von Fahrzeugführern richtet sich jetzt aufden entgegenkommenden Verkehr und nicht auf Fußnger, die den FGÜ überqueren wollen.

r den entgegenkommenden Verkehr, also stadtauswärts, ist die Lage keineswegs besser, denn sie haben durch die parkenden Fahrzeuge keine ausreichende Sicht auf den FGÜund schon gar nicht auf den Gehwegbereich davor.

Vorstehende Lage muss im Zusammenhang mit der KiTa Lohkampstraße 45 und dem FGÜ auf dem „Hubbel“ gesehen werden, an dem entlang auch eine Velo-Route führt. Die gut frequentierten Bushaltestellen in beiden Richtungen verstärken den Eindruck der Unübersichtlichkeit. Darüber hinaus befindet sich gegenüber dieser Örtlichkeit eine Seniorenwohnanlage des ASB.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass

  1. stadteinwärts vor der Haltestelle Lohkampstraße 45 und hinter dem FGÜ Halteverbote bis zur Kurve Johann-Schmidt-Straße

und

  1. r beide Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zwischen Op de Eilstede und Johann-Schmidt-Straße

angeordnet werden.

Armita Kazemi, Peter Schreiber, Johanna Koeppen und SPD-Fraktion

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Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Lohkampstraße Mergenthalerweg Johann-Schmidt-Straße

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