21-1837

Nutzung der Schulhoffläche der Grundschule Lutterothstraße während der unterrichtsfreien Zeiten ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.03.2021
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss
(Antrag der SPD- Fraktion)

15.03.2021

8.5

21-1784

Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt.

 

Der Schulhof der Grundschule Lutterothstraße war bis zum Beginn der Umbaumaßnahmen an den Schulgebäuden während der unterrichtsfreien Zeiten für die Allgemeinheit geöffnet. Er wurde von vielen jungen Eimsbüttelerinnen und Eimsbüttelern nachmittags und abends, vor allem aber am Wochenende als Spiel- und Sportplatz für Fußball, Basketball, Cricket, Boule, Tischtennis und vieles mehr genutzt.

 

Nach dem Umbau der Gebäude und der Umgestaltung der dortigen Freianlage ist das Schulgelände aktuell außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten regelmäßig verschlossen. Damit ist eine Nutzung durch die Allgemeinheit nicht möglich. Dieser Umstand steht jedoch im Gegensatz zu der Rahmenvereinbarung zwischen der Schulbehörde und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29.09.2017, siehe MBlSchul 07-2017, Seite 84-6 („…Benutzung von Schulsport-stätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“).

 

Durch eine Freigabe des Geländes während der unterrichtsfreien Zeiten könnte auf einfache Weise ein erheblicher Teil des Bedarfs an Bewegungs- und Spielflächen für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil gedeckt werden. 

 

 

Anhänge

keine