22-2206

Nie wieder ist jetzt – Schutz der Moorweide als historischen Erinnerungsort dauerhaft sichern

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 18.06.2026 Hauptausschuss Ö 9.8

Sachverhalt

Die Entscheidung der Hamburger Verwaltungsgerichte zur Nutzung der Moorweide für ein antiisraelisches Protestcamp hat in weiten Teilen der Hamburger Bevölkerung erhebliche Betroffenheit ausgelöst. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung der Moorweide als Sammel- und Deportationsort Hamburger Jüdinnen und Juden während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bekennt sich ausdrücklich zur Gewaltenteilung und zum Respekt vor der unabhängigen richterlichen Tätigkeit der Gerichte. Politische Unzufriedenheit mit gerichtlichen Entscheidungen darf nicht zu einer Delegitimierung der dritten Gewalt führen. Vielmehr obliegt es der Legislative und Exekutive, geeignete gesetzliche und ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um historisch besonders sensible Orte angemessen zu schützen.

Die Moorweide ist kein gewöhnlicher Veranstaltungsort, sondern ein historisch belasteter Erinnerungsort. Der Schutz jüdischen Lebens, die Wahrung der Erinnerungskultur sowie die besondere historische Verantwortung Hamburgs erfordern daher ein abgestuftes politisches und gesetzgeberisches Handeln. Da der Senat darüber hinaus die Moorweide evoziert, also der Verfügungsgewalt des Bezirkes Eimsbüttel entzogen hat, ist er in besonderer Weise für diese verantwortlich.

Die historische Verantwortung Hamburgs darf sich nicht auf symbolische Gedenkveranstaltungen beschränken. Der Schutz jüdischen Lebens und die Wahrung der Würde der Opfer nationalsozialistischer Verbrechen erfordern konkrete staatliche Schutzmechanismen und einen belastbaren rechtlichen Rahmen. Die Moorweide als historischer Deportationsort verdient daher einen besonderen gesetzlichen und tatsächlichen Schutz.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Bitte zuzuleiten, die erforderlichen Maßnahmen zu prüfen sowie entsprechende Gesetzes- und Beschlussvorlagen der Hamburgischen Bürgerschaft vorzulegen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, die nachfolgenden Maßnahmen vorzubereiten, die erforderlichen rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen sowie der Hamburgischen Bürgerschaft entsprechende Gesetzesentwürfe und Beschlussvorlagen zuzuleiten:

1. Sofortige Anerkennung und Sicherung der Moorweide als historischer Erinnerungsort

Der Senat – soweit er die Nutzung der Moorweide evoziert hat - wird unmittelbar verantwortlich aufgefordert,

1.1 die Moorweide als besonders geschützten Gedenk- und Erinnerungsort auszuweisen und in das Gedenkstättenkonzept aufzunehmen;

1.2 gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, Vertretern der Sinti und Roma, der KZ-Gedenkstätte Neuengamme sowie weiteren relevanten Akteuren ein dauerhaftes Erinnerungs- und Nutzungskonzept für die Moorweide zu erarbeiten:

1.3 zu prüfen, wie die historische Bedeutung der Moorweide vor Ort sichtbarer gemacht werden kann, insbesondere durch zusätzliche Informations- und Hinweistafeln, digitale Informationsangebote sowie pädagogische und erinnerungskulturelle Vermittlungsformate;

1.4 sowie eine verbindliche Benutzungsordnung für die Fläche zu erlassen.

2. Mittelfristige gesetzgeberische Maßnahmen

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die erforderlichen Gesetzesentwürfe und sonstigen Rechtsänderungen zu erarbeiten und der Hamburgischen Bürgerschaft zuzuleiten. Dies soll insbesondere umfassen:

2.1 den Entwurf eines eigenständigen Gedenkstättengesetzes, insbesondere der Moorweide, sowie die gesetzliche Grundlage für weitere geschützte und benannte Erinnerungsorte in Hamburg.

2.2 Entwürfe zur Anpassung des hamburgischen Grünanlagenrechts,

2.3 den Entwurf eines Hamburgischen Versammlungsgesetzes mit besonderem Schutz historischer Gedenkorte, um der Rechtsprechung das Bestimmtheitserfordernis von Einschränkungen von Grundrechten Genüge zu tun.

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke und FDP Fraktion Eimsbüttel

Jutta Höflich, Jörn Gerdau, Dr. Daniel Werner, Rüdiger Kuhn, Hans-Hinrich-Brunckhorst und CDU-Fraktion

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