21-4409

Mülleimer am Betriebsweg neben der A7 an der Heidlohstraße sowie bei der Unterführung der A7 beim Eingang des Kleingartenvereins Drs. 21-4278, Beschluss der BV vom 30.11.2023

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.02.2024
01.02.2024
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die SRH ist im Rahmen der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben gemäß § 2 Absätze 1 bis 3 SRG für den Papierkorbdienst auf öffentlichen Wegen zuständig.

Die SRH hat sich bereits Mitte 2023 mit zuständigen Personen des Bezirksamtes Eimsbüttel getroffen, um sich über die möglichen Papierkorbstellungen in diesem Gebiet abzustimmen. In der Folge wurden von der SRH insgesamt 15 Papierkörbe gestellt, u.a. zwei am Eingang zum Betriebsweg an der Heidlohstraße. Von der Aufstellung eines Papierkorbes bei dem Verbindungsweg zwischen der Spanischen Furt und dem Kleingartenverein wurde allerdings abgesehen, da Vandalismusschäden an diesem Standort wahrscheinlich sind.

Mit den bereits zusätzlichen 15 von der SRH aufgestellten Papierkörben wurden gute Entsorgungsmöglichkeiten in diesem Bereich geschaffen, um eine verbesserte Sauberkeitssituation zu erreichen.

 

Der Beschlussempfehlung wurde damit weitestgehend entsprochen

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine