Mehr Sicherheit für die Schüler*innen: Tempo 30 im Wördemanns Weg Drs. 22-2092, Beschluss der BV vom 30.04.2026
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:
Der Wördemanns Weg ist eine Bezirksstraße mit Gesamtstädtischer Bedeutung, die die Kieler Straße und den Basselweg miteinander verbindet.
Zwischen den Straßen Jütländer Allee und Imkerstieg ist eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h über eine Strecke von ca. 300 m vor dem Albrecht-Thaer-Gymnasium angeordnet. Zum Zeitpunkt der Anordnung war ein Zugang zur Schule über den Wördemanns Weg vorhanden. Die Eingänge wurden verlegt, der Zugang zur Schule erfolgt nun über den Wegenkamp.
Der Wördemanns Weg stellt einen bedeutenden Schulweg mit Bündelungsfunktion dar. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Albrecht-Thaer-Gymnasium mit ca. 1.100 Schulkindern, die Grundschule Wegenkamp mit ca. 410 Schulkindern und weitere berufsbildende Schulen sowie eine Kindertagesstätte. In Höhe Jütländer Allee und zwischen Vogt-Kölln-Straße und Gazellenkamp befinden sich Bushaltestellen, die ebenfalls von Schulkindern genutzt werden.
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Einer Gefahrenlage bedarf es nach der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBI. 2024 I Nr. 299 vom 10.10.2024) gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von hochfrequentierten Schulwegen.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrszählungen haben ergeben, dass der Wördmanns Weg zwischen Gazellenkamp und Nienredder aufgrund der Anzahl der Schulkinder, Pulkbildungen und der örtlichen Gegebenheiten, vor allem der Gehwegbreiten und der hohen Auslastungen der Bushaltestellen, als hochfrequentierter Schulweg bewertet wird.
Die zeitliche Beschränkung für die Geschwindigkeitsreduzierung auf hochfrequentierten Schulwegen ist einheitlich in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) festgelegt und gilt Mo-Fr. 6–19h.
Da der Eingang zum Gymnasium vom Wördemanns Weg zum Wegebkamp verlegt wurde, entfällt der Grund der Anordnung für diese Strecke.
Daher wird Im Wördemanns Weg zwischen Gazellenkamp und Nienredder über eine Länge von ca. 850m aufgrund des hochfrequentierten Schulwegs in der Zeit Mo-Fr, 6-19 h eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden.
Der Abschnitt Wördemanns Weg zwischen Kieler Straße und Nienredder wird nicht als hochfrequentiert bewertet. Daher liegen die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 auf diesem Abschnitt nicht vor.
Verkehrsbeobachtungen bestätigten, dass der Wördemanns Weg zwischen Gazellenkamp und Nienredder einen hochfrequentierten Schulweg darstellt. Daher wird auf diesem Abschnitt Tempo 30 in der Zeit Mo-Fr. 6-19 Uhr angeordnet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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