Mehr Igelschutz durch Nutzungsuntersagung von Mährobotern in der Nacht
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 9.7
Die Zahl der westeuropäischen Igel geht nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) stark zurück. Sie hat den Winterschläfer in ihrer Roten Liste der bedrohten Arten erstmals als potenziell gefährdet eingestuft.
Ein Verbot der Nutzung von Mährobotern in der Nacht zum Schutz von Igeln ist daher dringend notwendig!
Insbesondere junge oder in Gefahr sich zusammenrollende Igel sind schutzlos, da ihre Tarnung als Kugel im hohen Gras für die Sensorik der Mähroboter unsichtbar bleibt. Studien und Tierschutzorganisationen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Mähroboter eine der häufigen Verletzungsursachen bei Igeln darstellen. Doch gerade in Gärten werden Mähroboter eingesetzt. Da sie autonom agieren und dabei sehr geräuscharm sind, werden sie häufig auch in der Nacht in Betrieb genommen. Dies stellt eine enorme Gefahr für Igel dar, da diese – nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tiere – insbesondere nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zum Schutz zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie von dem Mähroboter überrollt und verletzt oder getötet werden. Es ist belegt, dass es sich bei solchen Verletzungen nicht um seltene Unglücksfälle handelt. Technische Lösungen, die zum Schutz der Igel an den automatisierten Geräten angebracht oder in jene integriert werden, sind aktuell noch nicht ausgereift.
Ein nächtliches Verbot wäre daher ein wirksamer Schritt, um die Igelpopulationen zu schützen, die ohnehin bereits durch den Verlust ihres Lebensraums und den Rückgang des Nahrungsangebots gefährdet sind. Der Schutz unserer heimischen Wildtiere sollte Vorrang haben, zumal ein solches Verbot die Gartenpflege nicht maßgeblich einschränkt. Durch eine Anpassung der Mähzeiten auf Tageslichtstunden kann ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier gefördert und die Artenvielfalt in unseren Gärten bewahrt werden.
Die Großstadt Köln hat deshalb konsequenterweise eine Inbetriebnahme von Mährobotern in der Nacht untersagt. Andere Kommunen wollen folgen.
Der Vorsitzende der BV wird gebeten, sich bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dafür einzusetzen, geeignete Maßnahmen zu erwägen, um gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BNatSchG den Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter sicherzustellen. Dabei mögen Erfahrungen, die andere Kommunen (wie z.B. die Stadt Köln) mit dem Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern gemacht haben, in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Dietmar Kuhlmann, Nico Thies, Juliane Papendorf und GRÜNE-Fraktion
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