Maßnahmen zur Schulwegsicherheit an der Kreuzung Wogemansburg / Halstenbeker Straße Drs. 22-1272, Besachluss der BV vom 17.07.2025
Sachverhalt:
Die Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) an der Kreuzung Wogemannsburg / Halstenbeker Straße wird insbesondere zu Schulbeginn intensiv von Schülerinnen der Stadtteilschule Julius-Leber genutzt. In den Morgenstunden herrscht hier hoher Andrang im Linienbusverkehr; die Busse sind regelmäßig überfüllt. Nach dem Ausstieg bilden sich innerhalb weniger Sekunden große Schülerinnengruppen, die sich auf engem Raum vor der Ampel versammeln.
Oft wird das Fußgängersignal mit Wartezeit durch Drücken des Signalschalters ausgelöst. Die daraufhin einsetzende Grünphase ist jedoch kurz, dass nicht alle wartenden Schüler:innen die Straße rechtzeitig und sicher queren können. Viele Kinder überqueren die Straße dann zwischen fahrenden Autos oder bei bereits umspringendem Signal – eine gefährliche Situation, die täglich beobachtet werden kann.
Auch am Nachmittag kommt es trotz zeitlich versetztem Schulschluss regelmäßig zu vergleichbaren Szenarien, wenn größere Schülergruppen die Fahrbahn überqueren. Zusätzlich entsteht an der Kreuzung eine weitere Gefährdungslage durch die aktuelle Stopmarkierung bei Rot für den Kfz-Verkehr. Fahrzeuge aus Richtung Eidelstedt kommend fahren bei roter Ampel bis unmittelbar vor die Signalanlage vor, da dort die Haltelinie liegt.
Dies führt regelmäßig zur Blockierung der Einmündungen aus der Wogemannsburg sowie der Halstenbeker Straße. Besonders zu den Stoßzeiten am Morgen kommt es dadurch zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für querende Radfahrer:innen, Fußgänger:innen sowie abbiegende Fahrzeuge. Eine potenzielle Maßnahme zur Optimierung der Schulwegsicherheit könnte an dieser Stelle die Installation einer ÖPVN-gesteuerten Ampel sein, mit dem Ziel, unübersichtliche Verkehrssituationen vor der Schule zu reduzieren.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dafür einzusetzen,
1. dass die Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) an der Kreuzung Wogemannsburg / Halstenbeker Straße so ausgestattet wird, dass sie mit der Funkverkehrssteuerung der Busse kommunizieren kann. Mit dem Ziel, dass einfahrende Linienbusse automatisch ein Grünsignal für die Fußgängerfurt auslösen, um den Schüler:innen nach dem Ausstieg eine unmittelbare und sichere Querung der Halstenbeker Straße zu ermöglichen.
2. die Haltelinie für den motorisierten Verkehr in Fahrtrichtung Eidelstedt vor der FLSA zurückzuverlegen und durch ein entsprechendes Hinweisschild „Bei Rot hier halten“ zu ergänzen. Damit soll das regelmäßige Blockieren der Einmündungen Wogemannsburg und Halstenbeker Straße verhindert sowie die Sicherheit für Radfahrende und abbiegende Fahrzeuge verbessert werden.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Zu 1.:
Grundsätzlich ist es an Lichtsignalanlagen (LSA) nicht vorgesehen, dass einfahrende Busse eine anschließende Freigabe für den Fußverkehr auslösen. Lichtsignalanlagen haben das Ziel, den Verkehr möglichst bedarfsgerecht zu schalten. Das bedeutet, dass Verkehrsströme nur dann eine Freigabe erhalten, wenn Verkehrsteilnehmende vorhanden sind, die die Freigabe tatsächlich benötigen.
Der Grundgedanke, dass Schulkinder nach dem Aussteigen unmittelbar die Straße queren können, ist sinnvoll. Das sollte aus verkehrstechnischen Gründen jedoch nicht über die Buseinfahrt geregelt werden, da nur schwer prognostiziert werden kann, wie viele Schulkinder aus dem Bus aussteigen, wie lange der Aussteigevorgang dauert und wie lange die Kinder benötigen, bis sie tatsächlich an der LSA-Querung angekommen sind. Würde die Buseinfahrt eine Freigabe auslösen, wäre diese ggf. zu früh geschaltet, sodass nicht alle Kinder über Grün queren könnten und in der Folge umso länger warten müssten.
Um die Situation dennoch für die Schulkinder zu verbessern, wurde an der Lichtsignalanlage ein sogenanntes Sofort-Grün-Programm geschaltet. Das bedeutet, dass bei Betätigung des Fußgängertasters nach Ablauf einer gewissen Mindestfreigabezeit für den Kfz-Verkehr unmittelbar die Phase der Fußgängerfreigabe eingeleitet und die Wartezeit für die Schulkinder minimiert wird. Zwar hatte das zuvor geschaltete Signalprogramm bereits geringe Wartezeiten. Diese wurden jetzt koordiniert geschaltet, sodass Freigaben in bestimmten Zeitfenstern möglich sind. Das Sofort-Grün-Programm ist aktuell nicht mehr mit den benachbarten Lichtsignalanlagen koordiniert, sodass sich die tatsächliche Wartezeit auf die festgelegte Mindestfreigabezeit des Kfz-Verkehrs reduziert.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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