21-0576

Lottestraße fußgängerfreundlich gestalten

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.01.2020
Sachverhalt

Die Lottestraße ist eine Wohnstraße im Stadtteil Lokstedt, die zwischen der Osterfeldstraße und der Süderfeldstraße verläuft. Aufgrund des knappen Straßenquerschnitts können in der Lottestraße bei der derzeitigen Straßenraumaufteilung die in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (ReStra) empfohlenen Mindestbreiten für Fußwege nicht eingehalten werden. Insbesondere Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, stellt die Nutzung der engen Gehwege vor Probleme.

 

Eine Straßenraumaufteilung zugunsten der Fußgänger ließe sich durch die Einführung einer Einbahnstraßenregelung – und damit einhergehend die partielle Verlagerung des Parkverkehrs von den Nebenflächen auf die Fahrbahn – realisieren.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Stellingen darüber zu berichten, welche Maßnahmen zur Neuanordnung des Straßenraums – gegebenenfalls durch Einführung einer Einbahnstraßenregelung – möglich sind, um die Lottestraße fußgängerfreundlicher zu gestalten.

 

In diesem Zusammenhang wird der Bezirksamtsleiter zudem gebeten, darzustellen, ob bzw. wann eine Straßensanierung oder Instandsetzung der Lottestraße vorgesehen ist.

 

Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion

 

Anhänge

keine