22-0655

Leerstand und Rückbau

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.01.2025

Lfd. Nr. 50 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ines Schwarzarius und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Leerstand und Rückbau

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

In einer Anfrage (Drucksache - 21-4218) wurde im Juni 2023 der aktuelle Sachstand zu einem bereits länger bestehenden Leerstand in der Methfesselstraße 80 abgefragt, so auch zum Leerstand in der Osterstraße 174 (Drucksache - 22-0090). Seitdem hat sich scheinbar nichts an der Situation verändert. Auch in der Emilienstraße 9 wurde ein Leerstand bemerkt.

Zudem gibt es Berichte über den Abriss zweier Häuser zwischen Schopstraße und Hellkamp, zu denen bisher keine Hintergründe bekannt sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

  1. r den Standort Methfesselstraße 80 wurde, nach Auskunft des Bezirksamtes auf eine Anfrage, bereits ein Bauantrag (Titel: Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses, Neubau von Balkonen; Eingang 29.03.22) zur Generalsanierung gestellt, der auch genehmigt wurde. Auch für das Grundstück Osterstraße 174 liegen nach Auskunft des Bezirksamtes laufende Baugenehmigungen vor. Wie ist jeweils der aktuelle Stand?

Das Vorhaben ist in der Bauausführung. Der rückwärtige Neubau ist fertiggestellt und in Nutzung. Der Umbau des straßenseitigen Bestandsgebäudes dauert an.

  1. Gibt es aktuell geltende Baugenehmigungen für die Adressen Osterstraße 174 und Methfesselstraße 80?
  2. Ist der Leerstand der Adressen Osterstraße 174 und Methfesselstraße 80 genehmigt?

Antwort zu 2. und 3.:

Ja.

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Jahr 2024 für die Adressen Osterstraße 174 und Methfesselstraße 80 wann angeordnet?

Bis auf die die unter 1. erteilten Genehmigungen keine weiteren.

  1. Gibt es aktuell einen Leerstand in der Emilienstraße 9?

Wenn ja, wie ist dieser begründet und ist dieser genehmigt?

Ja.

Bei dem Objekt „Emilienstraße 9/9a“ soll es sich nach abgeforderter Stellungnahme des Eigentümers nicht um Wohnraum, sondern im Wesentlichen um eine ehemalige Ortsvermittlungsstelle der Deutschen Telekom handeln. Neben der Ortsvermittlungsstelle sollen sich im Gebäude Büroräume und zwei ehemalige Mitarbeiterwohnungen“ befinden, die vermutlich nicht dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz unterliegen.

Überprüfungen dahingehend, ob und in welchem Umfang die Häuser tatsächlich genehmigten baurechtlichen Wohnraum beinhalten, konnten bisher nicht durchgehrt werden.

Nach Auskunft des Eigentümers ist der Abbruch dieses Gebäudekomplexes und von benachbarten Gebäuden zugunsten einer umfangreichen Wohnhaus - Neubebauung beabsichtigt - nach derzeitiger Planung mit knapp 5000 m² Wohnfläche.

  1. Was sind die genaueren Hintergründe zu dem Abriss zweier Häuser zwischen Schopstraße und Hellkamp?

Eine genaue Adresse wurde in der Frage nicht genannt, daher ist hier keine Auskunft möglich.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Methfesselstraße Osterstraße Schopstraße Hellkamp

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