21-1218

Lärmschutz-Maßnahme zwischen Fruchtallee und Wehbers Park

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung

27.02.2020

9.7

21-0776

Entscheidung

Kerngebietsausschuss (Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD)

16.03.2020

Die Sitzung ist entfallen

21-0776

Vorberatung

Kerngebietsausschuss (Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD)

10.08.2020

6.2

21-0776

Der Antrag wurde gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der AfD mehrheitlich abgelehnt

 

Der Wehbers Park ist seit 1926 eine öffentliche Grünanlage im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel. Er erstreckt sich über ca. 2,6 Hektar und wird begrenzt von Fruchtallee, Emilienstraße, Doormannsweg und Gärten der Tornquiststraße.

 

Die westliche Fläche direkt an der Fruchtallee zwischen U-Bahnstation Emilienstraße und Seniorenzentrum Haus am Wehbers Park ist erst vor wenigen Jahren mit Parkbänken, Staudenpflanzen und Büschen als Erholungsraum instand gesetzt worden.

 

Leider ist es nahezu unmöglich, in diesem Areal sein eigenes Wort zu hören, oder sich entsprechend der Intention der Planungen dort zu entspannen/erholen, weil der motorisierte Straßenverkehr dort auf der Fruchtallee, wenige Meter von den Parkbänken entfernt, pausenlos in beiden Richtungen mehrspurig entlang fährt.

 

Das ursprüngliche Petitum lautete:

„1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Fachbehörde ersuchen, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten am westlichen Rand des Wehbers Parks ein Lärmschutz errichtet werden kann. Dabei soll - gegebenenfalls in Abstimmung mit der Bezirksverwaltung - dargestellt werden, welche Lösungen - insbesondere durch eine entsprechende Bepflanzung - möglich sind, um den Lärmschutz im westlichen Bereich des Wehbers Parks zu verbessern.

 

 

Anhänge

keine