Lärmmessungen und Messung der Lichtverschmutzung im Umfeld des Instandhaltungswerks Stellingen Drs. 22-1276, Beschluss der BV vom 17.07.2025
Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 5.16
in Bezug auf Ihr Schreiben muss ich Ihnen hiermit leider mitteilen, dass eine Teilnahme
an einer der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Stellingen / Eidelstedt (RaSE)
seitens des Eisenbahn-Bundesamtes aus Kapazitätsgründen derzeit nicht möglich ist.
Gerne teile ich Ihnen aber folgende Informationen über den Sachverhalt und über die in Ihrem
Schreiben aufgelisteten drei Punkte mit:
Bei dem von Ihnen genannten Instandhaltungswerk Stellingen am Kronsaalsweg muss unterschieden
werden zwischen der Werkhalle (Betreiber hierfür: S-Bahn Hamburg GmbH) und der
Abstellanlage bzw. Zugbildungsanlage Stellingen, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohngebäude
der Flaßheide befindet.
Die Zugbildungsanlage Stellingen ist durch das BWI bzw. BWVI Hamburg am 30.01.2018 (Az.:
150.1414-600) planfestgestellt worden
stellingen-eidelstedt-data.pdf)
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Die Vorhabenträgerin und Betreiberin der Zugbildungsanlage ist die AKN Eisenbahn GmbH.
Gemäß § 4 Abs. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist das Eisenbahn-Bundesamt Aufsichtsund
Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes auf Grund anderer Gesetze und Verordnungen
des Bundes.
Da die AKN Eisenbahn GmBH keine Eisenbahn des Bundes ist, ist hier in diesem Fall das Eisenbahn-
Bundesamt nicht die zuständige Immissionsschutzbehörde für die Zugbildungsanlage Stellingen,
sondern die örtliche Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamburg.
Bei der Werkhalle am Kronsaalsweg ist die Betreiberin eine Eisenbahn des Bundes (S-Bahn
Hamburg GmbH). Hierfür ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Immissionsschutzbehörde.
Jedoch sind mir für die Werkhalle keine derartigen Lärmbeschwerden bekannt. Da die Züge der SBahn
innerhalb der Halle abgestellt und instandgehalten werden, sind schädliche Umwelteinwirkungen
durch die Anlage auch nicht offensichtlich zu erwarten.
Bezüglich der in die ICE-Werke Langenfelde und Eidelstedt einfahrenden Züge, die beim Fahrtvorgang
Quietschgeräusche verursachen, sind mir die Lärmbeschwerden bekannt. Bei diesen
Immissionen handelt es sich um Schienenverkehrslärm auf einer Bestandsanlage/-strecke.
Gemäß der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV) gelten die Immissionsgrenzwerte nur beim Bau
oder bei einer wesentlichen Änderung eines Schienenweges. Da es sich bei den Gleisen an den
ICE-Werken Langenfelde und Eidelstedt um bestehende Schienenwege handelt, ist der Anwendungsbereich
der 16. BImSchV nicht eröffnet. Diese Anlagen genießen Bestandsschutz.
Die DB InfraGO AG hatte mir auf Anfrage mitgeteilt, dass bei den Schienen und der Gleislage im
Bereich der Flaßheide keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten und dass dort keine
Schienenschmiereinrichtungen vorhanden seien. Die Errichtung einer solchen Schmiereinrichtung
kann durch das Eisenbahn-Bundesamt an einer Bestandsstrecke nachträglich jedoch nicht auf
Grundlage des Immissionsschutzrechts angeordnet werden.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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