20-3412

Kein weiterer Grünfraß in Lokstedt - Bezirklicher Bebauungsplan für eine langfristige, gemeinwohlorientierte und sozialverträgliche Nutzung der Grün- und Freiflächen in Lokstedt -

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Nach dem Verkauf der 12 ha großen, öffentlichen Grünfläche an den Beiersdorf-Konzern besteht die dringliche Aufgabe, durch einen bezirklichen Bebauungsplan sicherzustellen, dass die Grün- und Freiräume in diesem hochverdichteten Stadtraum erhalten, verbessert und ausgebaut werden, um die Gründefizite in Lokstedt im Interesse der Anwohner*innen und Kleingärtner*innen abzubauen.

Im Hamburger Landschaftsprogramm von 1997 wird ein Zielwert von 6 qm pro Einwohner für Grün- und Naherholungsflächen in einer Distanz von max. 500 m zum Wohnort als Zielwert formuliert, der in Lokstedt Nord jedoch bei weitem nicht erreicht wird. Rechnet man auch noch die geplanten zusätzlichen Wohnbauflächen hinzu, so verringert sich dieser Wert erneut.
Auf eine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann beantwortete der Senat am 20.2.2018 die Fragen nach der Grün-Versorung in Lokstedt wie folgt (vgl. Drucksache 21/11976):

Frage: »Wie viele Einwohner_innen leben in diesen Quartieren?«
Antwort: »Der Freiraumbedarfsanalyse liegt für das betreffende Einzugsgebiet um den Eimsbütteler Stadtpark eine Einwohnerzahl von 14.922 Einwohnerinnen und Einwohnern zugrunde. In dem östlich angrenzenden Einzugsgebiet ist im Jahr 2012 eine Einwohnerzahl von 6.549 Einwohnerinnen und Einwohnern zugrunde gelegt worden.

Frage: »Für wie viele der Einwohner_innen dieser Quartiere gibt es keine wohnungsnahen Parkanlagen in 500 m Fußwegeentfernung?«

Antwort:»Im Bereich des Stadtparks Eimsbüttel können die aufgeführten Einwohnerinnen und Einwohner dieses Einzugsgebietes die dortige typisierte Parkanlage in max. 500 m Entfernung (Luftlinie) erreichen. Daraus ergibt sich ein Versorgungsgrad von 2,24 qm/Einwohner. Im östlich angrenzenden Bereich ist der Versorgungsgrad bei 0 qm, da typisierte Parkanlagen dort fehlen und Kleingärten nicht in die Berechnung eingeflossen sind.«

 

Würde der Bezirk Eimsbüttel das o.g. Gründefizit in Lokstedt als Mangel erkennen und über ein Bebauungsplanverfahren die in Lokstedt bislang noch vorhandenen Kleingärten gegen eine Bebauung schützen, so könnte beispielsweise innerhalb der Kleingartenfläche am Veilchenstieg eine Fläche von 25.000 qm als öffentliche Parkfläche ausgewiesen werden. Dadurch würde die Zielvorgabe von 6 qm pro Einwohner*in zwar noch nicht erfüllt, es würde jedoch für über 4.000 Anwohner*innen ein öffentlicher Naherholungsraum entstehen – auch wenn diese Anwohner*innen selbst keinen eigenen Schrebergarten gepachtet haben und die zugängliche Fläche im Wesentlichen als Spazierweg mit Parkbänken, als Joggingstrecke oder als Kinderspielplatz nutzen.

Nach den Berechnungen und Planungen des Stadtentwicklers Mario Bloem können sowohl die vorhandenen Kleingärten erhalten bleiben als auch durch Wegeverbreiterungen neue Zugänge und kleinere öffentliche Parkbereiche sowie ein ökologisch vielseitiger Schreberpark entstehen, der für Kleingärtner*innen und Anwohner*innen gleichermaßen attraktiv ist. Die dadurch entstehenden Flächen ergeben ein grünes Netz von insgesamt 25.000 qm (siehe Anlage 2).

 

Wir haben zusätzliche Ideen, um die Aufenthaltsqualität des Geländes im Interesse aller Nutzer*innen zu verbessern:

1. Zurückgewinnung des Parkplatzes
von Beiersdorf durch Einrichtung einer Tiefgarage oder durch einen grünen Deckel;

2. Freigabe und Begrünung des „Spielplatzes“ im Osten (zwischen Parkplatz und Wohnkomplex), der sich im Eigentum einer Hamburger Wohnungsbaugesellschaft befindet und seit Jahren nicht genutzt wird.

 

Die Diskussion um eine gemeinwohlorientierte Aufteilung der Lokstedter Grünfläche ist in Bewegung geraten. Die Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan werden konkreter und nehmen Gestalt an.
Mit einem aktualisierten neuen Bebauungsplan, der solche Möglichkeiten und Angebote vorsieht, würde nicht nur die Biotopvielfalt und die Frischluftversorgung in Lokstedt, sonder auch die Lebens- und Freizeitqualität im ganzen Quartier enorm verbessert und langfristig gesichert. Diese oben genannten Ziele stehen zudem nicht im Widerspruch mit der Standortsicherung für die Firma Beiersdorf.

 

Wie wir ebenfalls nachweisen können, hat die Firma auf ihren bisherigen Betriebsflächen noch ein Entwicklungspotential auf bis zu 7.600 Arbeitsplätze.
D.h. Beiersdorf als DAX-Konzern kann durch eine Modernisierung seiner Standorte die derzeit insgesamt geplanten 3.600 Arbeitsplätze mehr als verdoppeln
- und dies alles, ohne die letzten großen Grünflächen in Lokstedt bebauen zu müssen.
Im Gegenteil, es ist nachweisbar, daß Beiersdorf an seinen Rändern über Flächen mit wenig genutztem Abstandsgrün verfügt, welche in Zukunft als öffentliche Grünfläche genutzt und der Stadt Hamburg rückübertragen werden könnten.

 

Ein grünes Lokstedt für Alle“,
das ist der Anspruch, den wir LINKE - zusammen mit den gemeinwohlorientierten Nutzungen der Grünfläche und einem grünen und sozialen Stadtquartier mit bezahlbaren Wohnungen -
als zukunftsweisenden Beitrag der Bezirkspolitik für Lokstedt vorschlagen.

 


Die hier dargestellten Forderungen und Vorschläge haben sich auch Kleingärtner*innen und Anwohner*innen Lokstedts auf dem „Lokstedter Ratschlag“ am 12. November vergangenen Jahres zu eigen gemacht, zu dem von der Linksfraktion eingeladen wurde.

Zum Wohnungsbauprojekt an der Unnastraße wird die Linksfraktion zum geeigneten Zeitpunkt ihre Forderungen zu einem Bebauungsplan vorlegen.

 

Petitum/Beschluss

:

1. Die Bezirksversammlung beschließt einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zum langfristigen Erhalt der Erholungsfunktion der Grün- und Freiflächen in Lokstedt, zur erheblichen Verdichtung der baulichen Entwicklung auf den Grundstücksflächen der Beiersdorf AG sowie zur Aktualisierung und Harmonisierung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung im Bereich zwischen Lenzweg im Westen, Lohkoppelweg im Norden, Grandweg im Osten und Christian-Försterstr. im Süden
(Gebiets-Abgrenzung siehe Plan Anlage 1).

 

2. Der Veilchenstieg wird in eine parkartige Fußgänger-Promenade mit Sitzgelegenheiten und ohne Autoverkehr umgestaltet.

 

3. Zwei neue Verbindungspfade und zwei neue Zugänge ins Dauer-Kleingarten-Gelände werden angelegt, die für die Anwohner*innen die Durchwegung verbessern, z.B. für Spaziergänger*innen oder für's Joggen.

 

4. Die Zugänge zum Dauer-Kleingarten-Gelände werden verbreitert.

 

5. Kleinere Stellen innerhalb des Dauer-Kleingarten-Gebietes weden für öffentliche Nutzungen wie z.B. durch ein Kleingarten-Park-Cafe vorgesehen.

 

6. Anschluss aller Parzellen am Veilchenstieg an die öffentliche Kanalisation.

 

7. Anbindung der Villa am Veilchenstieg an das öffentliche Kanalisationsnetz, um den wöchentlich zweimaligen Einsatz von Jauchetransportern unnötig und den Veilchenstieg vollständig autofrei zu machen.

 

8. Einrichtung eines Cafés neben der Villa als Treffpunkt für alle Nutzer*innen, für Schreber*innen und Anwohner*innen. Das würde die Aufenthaltsqualität und Kommunikation wesentlich verbessern. Für Familien mit Kindern böte das einen gefahrlosen Aufenthalt und Raum für soziale Aktivitäten.

 

 

Hartmut Obens,
Peter Gutzeit, Jürgen Kahlert, Manuela Pagels und Ralf Peters,
Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

 

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