Kampagne gegen die Kippe - Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/Vapes Drs. 22-1167, Beschluss der BV vom 26.06.2025
Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 5.15
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Im Jahr 2024 hat die BUKEA gemeinsam mit der SRH die Öffentlichkeitskampagne zur korrekten Entsorgung von Kaugummis und Zigarettenkippen durchgeführt. Im Fahrgastfernsehen des öffentlichen Personennahverkehrs, auf Plakatwänden an und in Bahnhöfen sowie auf den Stadtinformationsanlagen wurden die Motive publiziert. Insgesamt wurden 30 Fuhrparkplakate an den SRH-Fahrzeugen angebracht, auf den Monitoren der öffentlichen Toilettenanlagen der SRH wurde die Kampagne gezeigt und Postings auf den Social-Media-Kanälen der SRH in Kooperation mit der BUKEA veröffentlicht. Die Kampagne wird im Jahr 2025 fortgesetzt. Dauerhaft sind Informationen zu den Themenbereichen der Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen, siehe hierzu unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/abfall-entsorgung/saubere-stadt.
Dabei wird eine Verknüpfung der bestehenden Kampagne mit dem Thema der E-Zigaretten/Vapes nicht verfolgt, da diese als Elektrogeräte der Produktverantwortung unterliegen und andere Entsorgungswege genutzt werden müssen. Dies sind z.B. die Depotcontainer für Elektroaltgeräte der SRH oder Rücknahmesysteme im Einzelhandel. Eine Entsorgung über den Restmüll – wie es bei herkömmlichen Zigarettenresten vorgesehen ist – ist ausgeschlossen, da wertvolle verwertbare Reststoffe einem Recycling zugeführt werden sollen. Bei zukünftigen neu zu konzeptionierenden Kampagnen wird geprüft, ob eine Berücksichtigung von E-Zigaretten/Einweg-Vapes möglich sein wird.
Die SRH überprüft kontinuierlich die Bedarfslage für geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Sauberkeitssituation und passt diese an bzw. leitet diese ein. In verschiedenen Grün- und Erholungsanlagen wurden ein erhöhter Bedarf für präventive und dialogorientierte Maßnahmen festgestellt, siehe dazu auch Drs. 23/651 und Drs. 22/16559 unter 3.3.1. Die mit letztgenannter Drucksache für das Jahr 2023 vorgelegte, umfassende Berichterstattung des Senats zu Fortschritten und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarfen bei der Sauberkeitsoffensive („Sauberkeitsmonitoring“) erfolgt weiterhin jährlich.
Zu 2.:
Die aktuell 35 WasteWatcher+ arbeiten vor allem präventiv, leiten bei festgestellten Sauberkeitsverstößen aber auch Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die SRH wurde die Anzahl der eingeleiteten Verfahren vervielfacht. Die Tätigkeitsschwerpunkte der WasteWatcher+ sind gegenüber 2021 unverändert. Sie bestreifen regelhaft stark frequentierte und sensible Bereiche des öffentlichen Raumes im gesamten Stadtgebiet. Ergänzend zu den Kontrollmaßnahmen werden proaktiv sogenannte CleanSchnacks durchgeführt. Dabei handelt es sich um dialogorientierte, präventive Präsenzformate, bei denen Mitarbeitende der SRH mit den sich in den Grün- und Erholungsanlagen aufhaltenden Menschen ins Gespräch kommen. Ziel ist es, für ein verantwortungsbewusstes Verhalten im öffentlichen Raum bezüglich Abfallvermeidung und -entsorgung zu sensibilisieren. Eine Ahndung von Verstößen erfolgt im Rahmen dieser Formate in der Regel nicht.
Durch Mitarbeitende der SRH wurden nachfolgend dargestellte Ordnungswidrigkeitenverfahren hamburgweit eingeleitet, siehe auch Drs. 23/898.
Abfallart |
2023 |
2024 |
2025 (Stand 30.06.2025) |
Zigarettenkippen |
7.377 |
8.082 |
4.907 |
Eine bezirksscharfe Erfassung der bei der SRH durchgeführten Verfahren erfolgt dabei nicht.
Die SRH wendet den Bußgeldkatalog der Bezirksämter analog an. Die Festlegung der Höhe im Einzelfall steht im Ermessen der festsetzenden Stelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Eine Erhöhung des Regelbußgeldes für einen durchschnittlichen Standardfall von derzeit 40 Euro wurde geprüft, aber verworfen, da präventive Maßnahmen wie oben dargestellt z.B. der WasteWatcher+ der SRH der Kampagne zur Entsorgung der Zigarettenkippen oder die CleanSchnack-Aktionen für langfristig sinnvoller erachtet werden und der Bußgeldrahmen erforderlichenfalls ein höheres Bußgeld erlaubt.
Über die vorstehende Darstellung hinaus könnte eine Referentin oder ein Referent der SRH bzw. der BUKEA keine weiteren Aussagen in den bezirklichen Gremien treffen. Daher sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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