22-0851

Kampagne gegen die Kippe - Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/Vapes

Antrag

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.1

Sachverhalt

Zigarettenkippen und unsachgemäß entsorgte E-Zigaretten (sog. Vapes) stellen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

Zigarettenkippen enthalten bis zu 4.000 giftige Stoffe wie Arsen, Blei und Benzol, die Böden und Gewässer belasten, das Pflanzenwachstum beeinträchtigen und Tiere sowie Kleinkinder gefährden. Eine Kippe kann bis zu 60 Liter Grundwasser verunreinigen. Hinzu kommen bundesweite jährliche Entsorgungskosten von 225 Millionen Euro (Stand: Umweltbundesministerium, 2020). E-Zigaretten verstärken die Problematik durch schädliche Stoffe in Heizelementen, Akkus und Plastikhüllen, die ebenfalls umweltschädlich sind und nicht unsachgemäß entsorgt werden dürfen.

Rauchern sollte im öffentlichen Raum auch eine hinreichend und ausreichende Entsorgungsmöglichkeit gegeben werden, z.B. durch sogenannte Ballot Bins-Zigarettenmülleimer.

Um die Verschmutzung durch Zigarettenkippen und Vapes zu reduzieren, bedarf es neben verstärkten Aufklärungsmaßnahmen auch einer konsequenten Durchsetzung von Bußgeldern gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 KrWG.

Durch eine klare Kommunikation der Bußgeldhöhe, die nicht unter € 60,00 liegen sollte, und verstärkte Kontrollen sollen die Eigenverantwortung der Verschmutzer (w/m/d) betont und Verhaltensänderungen bewirkt werden.

r eine effektive Umsetzung ist es notwendig, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Kontrollen insbesondere an sensiblen Orten - umzusetzen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss

:

1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dafür einzusetzen,

a. die Informationskampagne zur Umweltschädlichkeit von Zigarettenresten und E-Zigaretten zeitnah zu überarbeiten, auszuweiten und öffentlichkeitswirksam zu gestalten, insbesondere über Social-Media-Kanäle;

b. Verstöße mit einem Bußgeld nicht unter € 60,00 zu ahnden, um eine stärkere Abschreckung zu erzielen;

c. Die Höhe des Bußgeldes klar zu kommunizieren, um die Ernsthaftigkeit des Problems hervorzuheben und die Eigenverantwortung der Verschmutzer/Innen zu betonen;

d. Die „Waste Watcher“ der Stadtreinigung Hamburg AöR zur regelmäßigen Bestreifung stark frequentierter und sensibler öffentlicher Plätze (z. B. Spielplätze, Gewässer, Brunnen) einzusetzen, um dort Verstöße gezielt zu ahnden;

e. dass geprüft und ggf. entsprechend gehandelt wird, an stark frequentierten und sensiblen öffentlichen Plätzen vermehrt sog. Ballot Bins -Zigarettenmülleimer aufgestellt werden.

2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, schon jetzt eine Person (w/m/d) der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in den Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt (GNU) zum Ende dieses Jahres einzuladen, die dann über die Umsetzungder unter Ziffer 1 beschlossenen Maßnahmen berichtet.

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Lea Fricke (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 9.1
Anhänge

keine

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