21-3629

Informationen Recyclinghof Kulemannstieg und gesamtheitliche Betrachtung im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.04.2023
30.03.2023
23.02.2023
Sachverhalt

Am 20. Dezember 2022 hat der mittlerweile ausgeschiedene Bezirksamtsleiter den Beschluss „Erneute Forderung nach einer gesamtheitlichen Betrachtung für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet“ (Drs.-Nr. 21-3406) beanstandet, konkreter den ersten Punkt:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das Bauvorhaben Recyclinghof am Kulemannstieg so lange auszusetzen, bis die folgenden Punkte bearbeitet wurden (Moratorium). Auf die Fällung der Bäume auf dem vorgesehenen Baugrundstück soll mindestens so lange verzichtet werden.“ 

Daraufhin sah sich das Bezirksamt, wie nun auch offiziell bekannt, gezwungen – gegen die im Antrag formulierte Bitte der Bezirksversammlung – den Bauvorbescheid für die Errichtung eines Recyclinghofes im Kulemannstieg auszustellen.

Anfang Februar 2023 hat die Umweltbehörde im Namen der Stadtreinigung/SRH mit Drucksache 21-3592 einige der im Antrag erbetenen Informationen bereitgestellt. U.a. stellte sie fest:

Die SRH entwickelt das Angebot an Recyclinghöfen für das Gesamtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Voraussetzung für die Auswahl eines Standortes ist u. a. die Flächenverfügbarkeit in einem Gewerbegebiet. Auf diese Weise wurde auch der Stand­ort in Eimsbüttel ausgewählt. Die Recyclinghöfe sollen nach Möglichkeit gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt sein, um die Erreichbarkeit der Höfe zu gewährleisten und damit die Akzeptanz der Wertstoffsammlung zu fördern. Der Recyclinghof in Eimsbüttel ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzeptes für den Nordwesten. Die SRH rechnet mit 100.000 bis 120.000 Kundinnen und Kunden pro Jahr.“

 

 

Außerdem stellte sie fest:

Die SRH wird am Standort Kulemannstieg keine Bäume fällen, bevor ihr eine Genehmi­gung zur Durchführung des Bauvorhabens vorliegt oder im Rahmen des Genehmigungs­verfahrens ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wird.“

Die Bezirkspolitik bittet nun wiederholt darum, am vorgesehenen Standort des Recyclinghofes keine endgültigen Tatsachen zu schaffen, insbesondere auf die Fällung der Bäume zu verzich­ten und so lange keine Genehmigung auszustellen, bis der oben genannte Antrag bearbeitet ist.

Um im Entscheidungsprozess weiterzukommen, bittet die Bezirkspolitik entsprechend um alle weiteren im Antrag und teilweise schon seit Anfang 2021 (Drs.-Nr. 21-1610) geforderten Informationen. Ohne diese Informationen kann die Bezirkspolitik keine fundierte Entscheidung treffen. Als gewählte Vertretung der Eimsbütteler*innen sieht sie darin ihre Aufgabe.

Weiterhin bittet sie darum, dass die Beanstandung durch den Senat überprüft wird.

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, keine Genehmigungen im o.g. Sinne auszustellen.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
  1. die zuständige Landesbehörde zu bitten, am vorgesehenen Standort des Recycling­hofes keine endgültigen Tatsachen zu schaffen, insbesondere auf die Fällung der Bäume zu verzichten, und zwar so lange bis sich die Bezirkspolitik mit den erbetenen Informationen (s. Punkt 2.c.) einen fundierten Gesamteindruck über das Vorhaben gebildet hat.
  2. wie in Drs.-Nr. 21-3406 formuliert, bei den zuständigen Landes­behörden folgende Infor­matio­nen einzuholen und dem zu­ständigen Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) vorlegen zu lassen. Es wird gebeten,
  1. dass – wie in der Sitzung vom 21.11.2022 besprochen – die BUKEA/SRH das Einzugs­gebiet des neuen Standorts darlegt und angesichts der oben bereitgestellten Zahlen gleichzeitig prüft, ob eine Kooperation mit Nachbar­bezirken (Altona, Mitte, Nord) beim Ausbau von deren Recyclinghöfen, kombiniert ggf. mit dezentralen Entsorgungs­punkten, nicht eine bessere Erreichbarkeit schafft (vgl. auch Drs.-Nr. 21-1610, Punkt 3 & 4) und gleichzeitig Baukosten spart; auf die Entwicklung des für den Bezirk deutlich besser erreichbaren innovativen Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) am Industriestandort Schnackenburgallee wird ebenso ausdrücklich wie auf die sehr beengten Verhältnisse am Kulemannstieg hingewiesen;
  2. dass die zuständige Landesbehörde BSW das angekündigte Mobilitätskonzept zum neuen Schulstandort vorlegt (s. Antwort auf Frage 15 der Senatsdrucksache 22/9559: „Weiterhin ist von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) im Bebauungsplan-Verfahren Schnelsen 97 die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes und einer verkehrstechnischen Untersuchung vorgesehen.“);
  3. Um der gesamthaften Betrachtung näher zu kommen, soll dieses Konzept mit dem Ver­kehrsgutachten zum Recyclinghof/DHL verknüpft werden. Dabei soll das Unter­stützungs­angebot der BVM (s.o.) aufgegriffen und ggf. auch die Schulbehörde involviert werden. Insbesondere soll geklärt werden, wie der wachsende Verkehr mit der Sicher­heit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg vereinbar ist und an welchen Stellen Sicherungsmaßnahmen vorzusehen sind, bspw.: Werden der o.g. Knoten Holsteiner Chaussee/Flagentwiet sowie die Holsteiner Chaussee auch für Schul-Verkehre ertüchtigt?

 

  1. bei den zuständigen Landesbehörden die Rechtmäßigkeit der Beanstandung des o.g. Antrags (Drs.-Nr. 21-3406) überprüfen zu lassen. Dazu soll auch die Bezirksversammlung gehört werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob das Bezirksamt durch eine Beanstan­dung einen Beschluss der Bezirksversammlung aufheben kann oder ob dies nach einem Schiedsverfahren durch den Senat geschieht.

Sebastian Dorsch, Lutz Schmidt und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine