Informationen Recyclinghof Kulemannstieg und gesamtheitliche Betrachtung im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet
Am 20. Dezember 2022 hat der mittlerweile ausgeschiedene Bezirksamtsleiter den Beschluss „Erneute Forderung nach einer gesamtheitlichen Betrachtung für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet“ (Drs.-Nr. 21-3406) beanstandet, konkreter den ersten Punkt:
„Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das Bauvorhaben Recyclinghof am Kulemannstieg so lange auszusetzen, bis die folgenden Punkte bearbeitet wurden (Moratorium). Auf die Fällung der Bäume auf dem vorgesehenen Baugrundstück soll mindestens so lange verzichtet werden.“
Daraufhin sah sich das Bezirksamt, wie nun auch offiziell bekannt, gezwungen – gegen die im Antrag formulierte Bitte der Bezirksversammlung – den Bauvorbescheid für die Errichtung eines Recyclinghofes im Kulemannstieg auszustellen.
Anfang Februar 2023 hat die Umweltbehörde im Namen der Stadtreinigung/SRH mit Drucksache 21-3592 einige der im Antrag erbetenen Informationen bereitgestellt. U.a. stellte sie fest:
„Die SRH entwickelt das Angebot an Recyclinghöfen für das Gesamtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Voraussetzung für die Auswahl eines Standortes ist u. a. die Flächenverfügbarkeit in einem Gewerbegebiet. Auf diese Weise wurde auch der Standort in Eimsbüttel ausgewählt. Die Recyclinghöfe sollen nach Möglichkeit gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt sein, um die Erreichbarkeit der Höfe zu gewährleisten und damit die Akzeptanz der Wertstoffsammlung zu fördern. Der Recyclinghof in Eimsbüttel ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzeptes für den Nordwesten. Die SRH rechnet mit 100.000 bis 120.000 Kundinnen und Kunden pro Jahr.“
Außerdem stellte sie fest:
„Die SRH wird am Standort Kulemannstieg keine Bäume fällen, bevor ihr eine Genehmigung zur Durchführung des Bauvorhabens vorliegt oder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wird.“
Die Bezirkspolitik bittet nun wiederholt darum, am vorgesehenen Standort des Recyclinghofes keine endgültigen Tatsachen zu schaffen, insbesondere auf die Fällung der Bäume zu verzichten und so lange keine Genehmigung auszustellen, bis der oben genannte Antrag bearbeitet ist.
Um im Entscheidungsprozess weiterzukommen, bittet die Bezirkspolitik entsprechend um alle weiteren im Antrag und teilweise schon seit Anfang 2021 (Drs.-Nr. 21-1610) geforderten Informationen. Ohne diese Informationen kann die Bezirkspolitik keine fundierte Entscheidung treffen. Als gewählte Vertretung der Eimsbütteler*innen sieht sie darin ihre Aufgabe.
Weiterhin bittet sie darum, dass die Beanstandung durch den Senat überprüft wird.
:
Sebastian Dorsch, Lutz Schmidt und GRÜNE-Fraktion
keine