21-0639

Globalrichtlinie Stadtteilkultur und die Aufteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirke

Antrag

Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 9.11

Sachverhalt

Stadtteilkultur wird in Hamburg im Rahmen kulturpolitischer Schwerpunktsetzung bereits seit 1978 systematisch gefördert. Zusätzlich zur bestehenden Förderung kultureller Projekte wurde im Jahr 1979 die institutionelle Förderung von Stadtteilkulturzentren sowie einige Jahre später auch von Geschichtswerkstätten ermöglicht.

Neben der dezentralen Vermittlung von Kunst erfüllen die zahlreichen Einrichtungen, Initiativen und Projekte der Stadtteilkultur weitere wichtige Funktionen, u.a. die Förderung des künstlerischen Nachwuchses, die Stärkung der kulturellen Infrastruktur und die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern zur Teilhabe im Mittelpunkt.

Seit dem Haushaltsjahr 2017/18 wurden – nicht zuletzt aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Bezirksversammlungen Eimsbüttel, Wandsbek, Bergedorf und Harburg – die Rahmenzuweisungen für die Stadtteilkulturförderung aufgestockt. Über den Umfang und die Verteilung der Rahmenzuweisungen wurde der damalige Ausschuss für Haushalt und Kultur zuletzt im September 2016 unmittelbar durch einen Vertreter der Fachbehörde informiert.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Kultur und Medien um die Entsendung der für Stadtteilkultur zuständigen Referentin zu ersuchen, um im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport über die Arbeit der Fachbehörde im Bereich Stadtteilkultur zu berichten. Hierbei sollen insbesondere die inhaltliche Ausrichtung der Förderung, der finanzielle Umfang sowie die Verteilung der Mittel auf die Bezirke erörtert werden.

Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion

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