Geschlechtergerechtigkeit im Schwimmbad - Oben ohne für alle
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
30.06.2022 |
9.5 |
Die Drucksache wird in den Sozialraum-Ausschuss überwiesen. |
|
Sozialraum |
05.07.2022 |
7.1 |
Der Drucksache wird einstimmig, bei Stimmenenthaltungen der CDU-Fraktion, zugestimmt. |
Dürfen sich alle Menschen in der Öffentlichkeit oben ohne zeigen? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell die Kommunalpolitik in mehreren deutschen Städten, so auch der Göttinger Stadtrat. Anlass für die Diskussion ist der Verweis einer Frau, weil diese in einem städtischen Schwimmbad ihr Oberteil ausgezogen hatte. Daraufhin formierte sich breiter Protest um das bundesweite Bündnis „Gleiche Brust für alle“. Eine überparteiliche Initiative hat sich den Forderungen nun angeschlossen: Im Sinne der Gleichberechtigung wird auch Frauen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit eingeräumt, oben ohne zu baden - allerdings zunächst nur am Wochenende.
Die aktuelle Diskussion wird auch dadurch verstärkt, dass Kleidervorschriften nicht überall eindeutig geregelt sind. Insbesondere bei den Regelungen in Schwimmbädern, die in vielen Fällen „angemessene Kleidung“ vorgeben, besteht Interpretationsspielraum.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass zum Zweck der Gleichstellung von Frauen sowie nichtbinären Menschen in den Hamburger bzw. Eimsbütteler Schwimmbädern allen Besucherinnen und Besuchern der Aufenthalt im Schwimmbereich mit freiem Oberkörper erlaubt wird.
keine