Fußgängerüberweg Emil-Andresen-Straße - Betonelement versetzen BV-Beschluss vom 25.04.2019 - Drs. 20-3631
Der Fußgängerüberweg in der Emil-Andresen-Straße wurde bisher durch ein verschiebliches Betonelement, zur Freihaltung des Sichtfeldes, vor parkende Kraftfahrzeugen geschützt. In der Vergangenheit wurde dieses Betonelement wiederholt verschoben und erfüllte somit nicht seine Funktion. Um die Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg dauerhaft zu gewährleisten, wurde daher das vorhandene Betonelement entfernt und die Freihaltung der Fläche zum Parkstreifen durch den Festeinbau von zwei Fahrradbügeln gewährleistet.
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