21-1656

Fußgängerüberweg an der Max-Traeger-Schule wieder einrichten Drs. 21-1515, Beschluss der BV vom 17.12.2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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Gremium
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28.01.2021
Sachverhalt

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) hat in IV/20 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung eines Fußngerüberweges (FGÜ) in Höhe Baumacker 10 Eingang Max-Träger-Schule von der zuständigen Verkehrsdirektion 51 zur Umsetzung erhalten.

Daraufhin wurde Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA) von MR mit der Umsetzung der hierfür erforderlichen richtlinienkonformen Beleuchtung beauftragt. Diese wird nach Aussage von HHVA im Frühjahr 2021 umgesetzt. Im Anschluss wird der Übergang barrierefrei hergestellt und die Markierung aufgetragen.

 

MR geht davon aus, dass die gemäß Drucksache 21-1515 im Petitum genannten Maßnahmen somit nicht mehr erforderlich sind. 

 

 

Anhänge

keine