22-2215

Für eine verbesserte Parkplatzsituation in der Hoheluftchaussee Drs. 22-1968, Beschluss der BV vom 26.03.2026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt


Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die Troplowitzstraße liegt in der Zone „E308 Generalsviertel“ unmittelbar neben der Zone „N106 Hoheluft-Ost“.

In Verlängerung der Troplowitzstraße Richtung Nordosten, über die Hoheluftchaussee, folgt die Martinistraße. Im ersten Abschnitt der Martinistraße, von der Hoheluftchaussee bis zur Löwenstraße, besteht innerhalb der Zone N106 im Sinne einer Sonderbewirtschaftung ein Tagesticketbereich, der auch von Personen mit einem Bewohnerparkausweis der Zone N106 genutzt werden kann. In dem folgenden Abschnitt der Martinistraße bis zur Frickestraße besteht ein Tagesticketbereich ohne Bewohnerparkvorrechte. Diese Sonderbewirtschaftungsregelungen in der Martinistraße bestehen, da durch das nördlich unmittelbar angrenzende UKE in dieser Straße eine erhebliche Nachfrage nach Parkplätzen durch ortsfremde Personen besteht. Neben Anwohnenden im ersten Abschnitt der Martinistraße werden die bewirtschafteten Bereiche, in denen auch Tagestickets verfügbar sind, beispielsweise von Nutzenden der Klinken in Anspruch genommen, auch von Personen, die Sportanlagen des SC Victoria Hamburg im Lokstedter Steindamm besuchen. Gleichzeitig ist die Martinistraße ein Bereich, den Angestellte des UKE mit einem Sonderparkausweis nutzen können. Letztlich führen diese verschiedenen Nutzungen und Berechtigungen bereits zu einer hohen Auslastung, weshalb die Martinistraße nicht als „Überlappung“ in Frage kommt. Weitere Straßen im nordöstlichen Bereich der Zone N106, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zum betroffenen Bereich der Zone E308 als „Überlappung“ in Erwägung gezogen werden könnten, wären der Itzehoher Weg und der nördliche Abschnitt der Straße Falkenried. Beide Straßen sind jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt regelmäßig stark belastet und bieten kein Potenzial als Überlauffläche für die benachbarte Bewohnerparkzone.

Der Lokstedter Steindamm, als nördliche Verlängerung der Hoheluftchaussee, ist auf der östlichen Seite zwischen Martinistraße bis zum Butenfeld ein Tagesticketbereich ohne Bewohnerparkvorrechte, hier mit dem Schwerpunkt, die Parkstände sowohl kurzzeitig als auch per Tagesticket Besuchenden der Sportstätten oder auch der Kliniken bereitzustellen. Bei einer Öffnung der Parkstände für Personen mit Bewohnerparkausweis wäre dauerhaftes Parken möglich und die für die Besuchsverkehre benötigte Rotation wäre nicht im bisherigen Umfang möglich. Der westliche Teil des beschriebenen Abschnitts des Lokstedter Steindamms ist nicht bewirtschaftet und steht damit allen Nutzungsgruppen zur Verfügung.

Ergänzend ist zu beachten, dass in Gebieten mit mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen wie im Bereich der nördlichen Hoheluftchaussee die Verkehrsbeziehungen eingeschränkt sein können und daher großumiger zu betrachten sind. Entsprechend sind straßenbegleitende Parkstände entlang der mehrspurigen Straßen für beide Fahrtrichtungen von Bedeutung, auch wenn temporär Schwankungen in der Auslastung einzelner Parkstände auftreten können. Zuordnungen oder Öffnungen zu einzelnen Bewohnerparkzonen können daher dem Gesamtbedarf der anliegenden Nutzungen widersprechen.

Der Rewe-Supermarktes an der Troplowitzstraße 8 nimmt wie folgt Stellung:

Der im Beschluss genannte Parkplatz ist vom Rewe-Supermarkt zur Nutzung angemietet.

Der Vermieter der Fläche ist Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Troplowitzstraße Martinistraße Hoheluftchaussee Löwenstraße Frickestraße Lokstedter Steindamm Itzehoer Weg Butenfeld Generalsviertel

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