21-0591

Freigabe von Sonntagsöffnungen nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz für das Jahr 2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2020
Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den von den Bezirken vorgeschlagenen Sonntagsöffnungsterminen für das Jahr 2020 zugestimmt.

Somit besteht die Möglichkeit, dass an den Sonntagen

 

05. Januar 2020 – Sport und Gesundheit

05. April 2020 – Inklusion und Integration

27. September 2020 – Kinder, Jugend und Familie

08. November 2020 – Kultur

 

unter der Voraussetzung eines besonderen Ereignisses Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.

 

Die Verwaltung hat die im Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen bekannten wirtschaftlichen Institutionen im Bezirk Eimsbüttel über diese Möglichkeit informieren.

 

Die Sonntagsöffnungen für die ersten beiden Termine wurden unter Berücksichtigung aller Anträge bereits veröffentlicht.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine