Freigabe von Sonntagsöffnungen nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz für das Jahr 2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den von den Bezirken vorgeschlagenen Sonntagsöffnungsterminen für das Jahr 2019 zugestimmt.
Somit besteht die Möglichkeit, dass an den Sonntagen
07. April 2019,
02. Juni 2019,
29. September 2019 und
03. November 2019
unter der Voraussetzung eines besonderen Ereignisses Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.
Die Verwaltung hat die im Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen bekannten wirtschaftlichen Institutionen im Bezirk Eimsbüttel über diese Möglichkeit informiert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine