20-3561

Freigabe von Sonntagsöffnungen nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz für das Jahr 2019

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.03.2019
Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den von den Bezirken vorgeschlagenen Sonntagsöffnungsterminen für das Jahr 2019 zugestimmt.

Somit besteht die Möglichkeit, dass an den Sonntagen

 

07. April 2019,

02. Juni 2019,

29. September 2019 und

03. November 2019

 

unter der Voraussetzung eines besonderen Ereignisses Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.

 

Die Verwaltung hat die im Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen bekannten wirtschaftlichen Institutionen im Bezirk Eimsbüttel über diese Möglichkeit informiert.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine