Freigabe der Einbahnstraße Riekbornweg für den Radverkehr in beide Richtungen Drucksache 21-2957, Beschluss der BV vom 19.05.2022
Der Riekbornweg südlich der Oldesloer Straße zwischen Kriegerdankweg und Glißmannweg
ist die nördliche Straßenverbindung zur gleichnamigen Sportanlage (Germania Schnelsen)
und teilweise als Einbahnstraße ausgewiesen. Ab ALDI-Parkplatz bis Wiedereintritt in die
Oldesloer Straße ist der Riekbornweg in beide Richtungen befahrbar. Hier gilt Tempo 50. Bei
der Einfahrt in den südwestlichen Teil der Einbahnstraße auf Höhe der freiwilligen Feuerwehr
gilt auf den ersten fünfzig Metern Tempo 50. Erst dann beginnt die Tempo 30 Zone.
Für aus Nordosten zur Sportanlage fahrende Radfahrer:innen wie auch für die aus Richtung
Schule / Sportanlage / Freizeitzentrum Schnelsen / Wählingsallee kommenden
Radfahrenden in Richtung Kettelerweg beträgt die StVO-gemäße Strecke ein Vielfaches der
Nutzung der direkten Verbindungen.Der Zugang des vom Riekbornweg abgehenden
gemeinsamen Fuß- und Radweges Richtung Wählingsallee neben dem Zugang zum
Sportplatz ist in der Regel zugeparkt. Radfahrer:innen können den Zugang nicht fahrend
erreichen. So lange der Riekbornweg nur in einer Richtung befahrbar ist, fehlt für die über
den Radweg aus Süden Kommenden ein Hinweisschild (VZ 220-20, blauer Pfeil).
Eine Zweirichtungs-Ausweisung des Riekbornweges einschließlich vollständiger
Kennzeichnungen wäre eine deutliche Verbesserung der jetzigen Verkehrssituation.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, die zuständige
Fachbehörde aufzufordern,
1) den Riekbornweg für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße freizugeben
2) den Eingangsbereich des gemeinsamen Fuß- und Radweges am Riekbornweg neben dem Zugang zum Sportplatz (Richtung Wählingsallee) für KFZ-Fahrer:innen deutlich sichtbar, z.B. durch eine Sperrfläche als freizuhalten zu kennzeichnen
3) den gesamten Riekbornweg auf unklare Ausschilderung zu überprüfen
4) den Riekbornweg vollständig als Tempo-30-Zone auszuweisen.
Falls einer der Punkte nicht umgesetzt werden kann, wird die zuständige Stelle um Bericht gebeten
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)
Zu Ziff. 1:
Die BVM unterstützt grundsätzlich die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, da die Restfahrbahnbreite von 4,50 m bei parkenden Kfz, da dieses gemäß RASt 06 erlaubt ist. Für die Anordnung des erforderlichen Zusatzzeichens ist jedoch die Verkehrsdirektion bzw. das örtliche Polizeikommissariat zuständig.
zu Ziff. 4
Die BVM stimmt einer Tempo 30-Zonen-Ausweisung für den gesamten Riekbornweg zu.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine