Förderung der Erneuerung von Fahrradhäuschen Drs. 20-2788, Beschluss der BV vom 22.02.2018
Die BV hat mit der Drs. 20-2788 beschlossen, dass die Verwaltung auf Antrag und gegen Nachweis Reparaturen von Fahrradhäuschen in einer Gesamthöhe bis zu 30.000€ jährlich bezuschussen soll.
Hierzu wird mitgeteilt, dass MR dafür für das Haushaltsjahr 2018 nur noch 9.000€ zur Verfügung stehen, da bereits 6 neue Fahrradhäuser zu je 3.500€ mit insgesamt 21.000€ bezuschusst wurden.
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