Feuer- und Rettungswache Schleswiger Damm: Lärmschutz zur Wohnbebauung prüfen
Letzte Beratung: 16.07.2020 Hauptausschuss Ö 9.10
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV(Antrag der SPD-Fraktion) |
28.05.2020 |
9.17 |
21-0844 |
überwiesen an StaPla |
StaPla |
09.06.2020 |
7.1 |
dito |
vertagt |
StaPla |
23.06.2020 |
6.1 |
dito |
einstimmig beschlossen |
Mit dem Bebauungsplan Schnelsen 96 hat sich der Bezirk Eimsbüttel auf den Weg gemacht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache am Schleswiger Damm zu schaffen. Entstehen soll ein Gebäude für knapp 200 Mitarbeiter, das sowohl für die rettungsdienstlichen Bedarfe in den Stadtteilen Schnelsen und Niendorf als auch zur Sicherung der A7 im Bereich des Tunnels Schnelsen dient. Das Plangebiet wird von den Straßen Sassenhoff und Schleswiger Damm begrenzt.
Südlich des vielbefahrenen Schleswiger Damms befinden sich Wohn- und Gewerbeflächen. Der Bereich ist zudem – nicht zuletzt aufgrund des positiven Einflusses durch den nahen A7-Deckel – Potenzialgebiet für weiteren Wohnungsbau. Mit der Errichtung der Wache ist am Schleswiger Damm mit zusätzlichem Lärmaufkommen zu rechnen.
Während im Zuge des A7-Ausbaus im Bereich nahe der Autobahn eine Lärmschutzwand errichtet wurde, fehlt im weiteren Verlauf jedoch ein Lärmschutz. Im Rahmen des laufenden B-Plan-Verfahrens sollte daher zum Schutz der Wohnbevölkerung der Einbau eines Lärmschutzes im südlichen Bereich des Schleswiger Damms geprüft werden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Schnelsen 96 die Errichtung einer Lärmschutzwand zum Schutz der Wohnbevölkerung an der Südseite des Schleswiger Damms zu prüfen.
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