Schnelsener Imkerei 2023 wieder ansiedeln Beschluss der BV vom 01.06.2023 - Drs. 21-3845
Im Rahmen der Planung um die neu zu errichtende Feuerwehrwache Schnelsen an der Nordostseite des Schleswiger Damm vor der BAB A7 wurde eine dort ansässige Imkerei aufgelöst. Zwischen der FHH und dem Betreiber bestand in der Vergangenheit ein im Jahr 1999 geschlossener Mietvertrag, welcher jedoch bereits im Jahr 2000 gekündigt wurde, da die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanentwurfs benötigt wurde. Dagegen wehrte sich die Imkerfamilie, weshalb ihr mit Schreiben des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 07.06.2001 die Fläche unentgeltlich auf unbestimmte Zeit überlassen wurde. Diese Überlassung war jederzeit widerruflich. Die Imkereifamilie stimmte diesem Vorgehen zu und bestätigte dies per Unterschrift.
Aufgrund der erforderlich gewordenen Auflösung der Imkerei wird nun ein Ersatzstandort für diese Nutzung gesucht. Seitens der BV Eimsbüttel wurde angeregt, mit der Imkerei einen unentgeltlichen Pachtvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zu schließen. Durch die Politik wurde eine Neuansiedlung der Imkerei ca. 100 Meter nördlich der geplanten Feuerwehrwache in einem an den Schleswiger Damm angrenzenden Waldstück vorgeschlagen.
Der erläuterte Sachverhalt wurde vom LIG zur Kenntnis genommen und an die betroffenen Fachbehörden mit Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Dabei wurde sowohl die BUKEA als auch die BVM und die Bezirksverwaltung Eimsbüttel einbezogen.
Die BUKEA verweist in ihrer Stellungnahme zunächst darauf, dass das Sondervermögen den Ausgleich zur A7 in der Gemarkung Schnelsen („Planfeststellungsbeschluss Schnelsen AD HH-Nordwest bis Landesgrenze HH/SH Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Rechtsamt vom 17.12.2012, Az.: 150.1409-000“) hergestellt hat und die Ausgleichsflächen in der Schnelsener Feldmark betreut. Auf einer dieser Flächen (FS 5068) ist der potentielle Standort für die Imkerei verortet.
Im weiteren Verlauf bewertet die BUKEA den angefragten Standort als ungeeignet und lehnt die Nutzung von Teilen des Flurstücks 5068 als Imkereistandort ab. Begründet wird dies u.a. damit, dass der angefragte Standort sowohl auf einer planfestgestellten Ausgleichsfläche zur A7 (extensives Grünland) liegt, als auch als Landschaftsschutzgebiet (LSG Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen) ausgewiesen ist. Hinzukommend wird angefügt, dass auf der angefragten Fläche ein gültiger Bewirtschaftungsvertrag mit naturschutz-fachlichen Bewirtschaftungsauflagen für den Pächter liegt (Laufzeit bis 2039).
Des Weiteren führt die BUKEA die Gefährdung der vorhandenen Fauna an. So wurde im angefragten Bereich ein rufender Wachtelkönig (Crex crex) nachgewiesen. Diese Art ist besonders schutzwürdig und nach der Roten Liste Deutschland „vom Aussterben bedroht“, nach der Roten Liste Hamburg „stark gefährdet“ und nach der Bundesartenschutzverordnung „streng geschützt“. Zudem handelt es sich bei der Haltung von Honigbienen um eine landwirtschaftliche Tätigkeit, die nicht mit aktivem Naturschutz verwechselt werden darf. Besonders in urbanen Gebieten wie in Hamburg kann eine Verdichtung von Bienenstöcken hohe negative Einflüsse (z. B. Nahrungskonkurrenz, Übertragung von Krankheiten) auf die Wildbienen-Populationen haben. Die Positionierung von Bienenstöcken in naturschutzfachlich relevanten Bereichen wird allgemein kritisch gesehen. In Naturschutzgebieten wird diese Nutzung gänzlich abgelehnt.
Zuletzt substantiiert die BUKEA ihre Begründung mit Hilfe der planrechtlichen Ausgangslage. Dabei wird zudem nochmals darauf hingewiesen, dass neben der Extensivierung der Grünlandnutzung im Ausgleich zur A7 dem rückwärtigen Raum zur Autobahn eine besondere Funktion für die Gebietsberuhigung zugewiesen wurde.
Des Weiteren wurden im „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schnelsen 96 vom 06.12.2022“ weitere Festsetzungen zur Gebietsberuhigung im Gebiet getroffen. Aktuell konnten im letzten Winterhalbjahr aus dem B-Plan abgeleitete aufwendige Maßnahmen (Rückbau Wirtschaftsweg) im Rahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs zur Feuerwache Schnelsen umgesetzt werden. Zukünftige Maßnahmen im naturschutzfachlichen Ausgleich zur Feuerwache in Schnelsen werden weiter die Zugänglichkeit des rückwärtigen Raumes einschränken und die Nutzung auf die Anlieger am vorderen Sassenhoff konzentrieren.
Die Stellungnahme der Bezirksverwaltung Eimsbüttel führt ähnliche Argumente an und bewertet sowohl die Teilfläche als auch das gesamte Flurstück als nicht entbehrlich.
Die Bezirksverwaltung begründet dies mit ähnlichen Argumenten wie die BUKEA und führt die Nutzung der Fläche als naturschutzfachlichem Ausgleich für Eingriffe in Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn A7 an. Darüber hinaus liegt das Flurstück laut Bezirksverwaltung im Geltungsbereich der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen von 1957. Bauliche Anlagen für eine private Tierhaltung, die nicht in eindeutigem Zusammenhang mit dem Schutz und der Entwicklung des Grünlanderhalt stehen, können hier nicht genehmigt werden. Ein solcher Zusammenhang ist bei der Haltung von Honigbienen nicht der Fall, da in ökologisch wertvollen Flächen die Aufgaben der Bestäubung von Wildbienen übernommen werden. In solchen Gebieten wird die Haltung von Honigbienen eher kritisch gesehen, weil sie negative Auswirkungen auf die Wildbienenpopulationen haben kann.
Zudem existiert die bisherige Erschließung über den Sassenhoff nicht mehr. Der westliche Teil des Sassenhoffs wird in Teilen durch das Feuerwehrgebäude überbaut und der dahinter isoliert verbliebene Wegestrang wurde als Teil der Ausgleichsmaßnahme für die Feuer- und Rettungswache aufgehoben und entsiegelt. Ein westlich der Rettungswache gelegener Bienenstandort besäße daher keine ordentliche Erschließung. Eine ständige An- und Abfahrt über die Flurstücke 9678 und 9599 und das Führen von Schulklassen über diese Flächen ist abzulehnen, da diese Flurstücke ebenfalls festgestellte Ausgleichsflächen darstellen. In dem zusammenhängenden Flächenkomplex der A7-Ausgleichsflächen wurden bei den Kartierungen für die Feuer- und Rettungswache sensible Wiesenbrutvogelarten wie die Wachtel erfasst. Es ist daher davon auszugehen, dass in diesem Raum eine hohe ökologische Empfindlichkeit gegeben ist. Eine direkte Überfahrt zum Schleswiger Damm kann seitens der BVM nicht in Aussicht gestellt werden.
Aufgrund der genannten Argumente lehnt die Bezirksverwaltung den von der Politik vorgeschlagenen Standort für die Hobby-Imkerei ab. Daneben wird auch die Bereitstellung eines unentgeltlichen Pachtvertrags kritisch bewertet.
Wenn die Hobbyimkerei das Ziel haben soll, Kinder an das Thema Bienen heranzuführen, wird vorgeschlagen, dass das Imkerehepaar in Kontakt mit den Schulen der Umgebung tritt. Möglicherweise gibt es an einem der Schulstandorte einen Schulgarten, in dem auch eine kleine Imkerei etabliert werden könnte.
Bewertung durch den LIG:
Unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen der Fachbehörden bewertet der LIG die potenzielle Umsiedlung der Imkerei auf die vorgeschlagene Fläche als nicht konfliktfrei und empfiehlt von einer entsprechenden Umsiedlung an diesen Standort abzusehen.
Des Weiteren wird festgehalten, dass es sich bei der bisherigen Nutzung von Anfang an um eine jederzeit widerrufliche Duldung handelte. Aufgrund dessen wird auch die Schließung eines unentgeltlichen Pachtvertrages mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr als kritisch bewertet. Eine landwirtschaftliche Nutzung mit vertraglich geregelter Planungssicherheit erfolgt grundsätzlich mit der Zahlung einer Pacht.
Unter den genannten Voraussetzungen bietet der LIG im Anschluss an die Stellungnahme indes an, gemeinsam mit der BUKEA und der Landschaftsplanung des Bezirks Eimsbüttel eine einvernehmliche Lösung für die Imkerei anzustreben.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine