21-2637

Fahrradhäuschen weiterhin in Eimsbüttel ermöglichen

Antrag

Letzte Beratung: 06.07.2022 Mobilität Ö 6.1

Sachverhalt

Die bekannten achteckigen Fahrradhäuschen vom Typ „Ottensen“ waren in den vergangenen Jahren in Eimsbüttel eine echte Erfolgsgeschichte, zumal diese auch durch Mittel des Bezirks in der Erstellung und im Erhalt gefördert wurden. Mit Stand 4/2020 gab es daher 236 dieser Fahrradhäuschen im Bezirk. Diese wurden beim Bezirksamt über eine Sondernutzung öffentlicher Wege gem. § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) beantragt und nach positiver Prüfung genehmigt.

Kritik an den Fahrradhäuschen vom Typ „Ottensen“ kam in den folgenden Jahren auf, da diese nicht barrierearm seien („Hochstemmen“ der Fahrräder“) und für Lastenräder oder E-Bikes mit fest eingebautem Akku daher nicht geeignet wären. Die Bürgerschaft hat mit der Drs. 21/7416 „Quartiersentwicklung radfahrerfreundlich gestalten“ den Senat daher beauftragt, sich mit dem Thema eingehend zu befassen. Aufbauend auf diese Drs. 21/7416 sollte ein Konzept einschließlich verkehrlicher Aspekte für bedarfsgerechtes Fahrradparken in Wohnquartieren erarbeitet und umgesetzt werden. Hierbei soll neben der Ausweitung der Flächen für Fahrradbügel ein neuer Fahrradhäuschen-Typ für witterungs- und diebstahlgeschütztes sowie bedienungsfreundliches und platzsparendes Fahrradparken entwickelt und eingeführt werden. Dies umfasse auch ein nutzerfreundliches Betreibermodell auf Mietbasis.

In der Folge wurden vom Bezirksamt Eimsbüttel seit Mitte 2020 de facto keine Fahrradhäuschen vom Typ „Ottensen“ mehr als Sondernutzung genehmigt – teils mit recht fadenscheinigen Begründungen, teils mit Bezug auf die Bürgerschaftsdrucksache 21/7416. Auch wenn es kein offizielles Moratorium gibt, sind Anträge auf achteckige Fahrradhäuschen vom Typ „Ottensen“ derzeit im Bezirk Eimsbüttel aussichtslos, auch wenn es nach wie vor Anträge dazu gibt und ein weiterer Bedarf aufgrund der Anträge offensichtlich ist.

Im Ausschuss für Mobilität der Bezirksversammlung Eimsbüttel (AM) am 05. Januar 2022 berichtete ein Vertreter der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf Nachfrage, dass vor Mitte 2024 nicht mit einer Marktreife der neuen „Fahrradkleingaragen“ zu rechnen ist. Dies bedeutet de facto, dass die Menschen in Eimsbüttel seit Mitte 2020 und bis mindestens Mitte 2024 keinerlei Möglichkeit haben, witterungs- und diebstahlgeschütztes Fahrradparken im Bezirk erfolgreich zu beantragen. Aus diesem Grunde empfiehlt die BVM nach Aussage des Referenten im AM ausdrücklich, auch weiterhin Fahrradhäuschen des Typs Ottensen zu genehmigen.

Auch wenn die Kritik an den achteckigen Fahrradhäuschen vom Typ „Ottensen“ durchaus berechtigt ist – mehr als vier Jahre lang keine Alternative zum  witterungs- und diebstahlgeschützten Fahrradparken zu genehmigen, ist keine Lösung, zumal ja durchaus Anträge zu diesen Fahrradhäuschen weiterhin bestehen, auch im Bewusstsein der Antragstellenden hinsichtlich der Mängel.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, zukünftig Anträge zum Errichten von Fahrradhäuschen vom Typ „Ottensen“ über eine Sondernutzung öffentlicher Wege gem. § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ab sofort und bis Anfang 2024 wieder wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen.

Robert Klein und GRÜNE-Fraktion

 

 

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