21-4317

Fällliste Bäume auf Spielplätzen und in Grün- und Erholungsanlagen 2023/2024

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2024
Sachverhalt

Es werden die im Anhang aufgeführten Bäume auf Spielplätzen und in Grün- und Erholungsanlagen aus dem Bestand entnommen.

 

Die Bäume sind absterbend oder durch Befall mit holzzersetzenden Pilzen in ihrer Standsicherheit bzw. Bruchsicherheit beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist durch eine baumpflegerische Maßnahme nicht mehr herzustellen. Die Bäume sind als Gefahrenbäume eingestuft und werden zur Fällung ausgeschrieben.

 

Weiterhin wurden fehlentwickelte oder in ihrer Entwicklung sich gegenseitig behindernde Bäume entdeckt. Um einen gesunden und langlebigen Baumbestand zu entwickeln und zu erhalten, werden diese aus dem Bestand entnommen.

 

 

Die Baumstandorte bleiben, wenn für eine Baumpflanzung geeignet, erhalten und sind für eine Ersatzpflanzung vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

llliste ume auf Spielplätzen und in Grün- und Erholungsanlagen 2023/2024