Erschließung Spielplatz Joh.-Wenth-Straße - Drs. 21-1108, Beschluss HA 16.07.2020 -
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat die Situation vor Ort begutachtet und die Einschätzung von PK 27 eingeholt.
Der ausgewiesene Haltebereich in der Johann-Wenth-Straße dient zur Freihaltung der Schleppkurven für die gegenüberliegende Zufahrt und als Ausweichstelle für den Begegnungsfall zweier Kfz. Diese ist vor allem zur rückwärtigen Erschließung des REWE-Marktes an der Kieler Straße mittels Lkw erforderlich. In diesem Bereich ist folglich die Einrichtung einer Querungsstelle nicht möglich. Ohnehin stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit an dieser Stelle, da gegenüber ein Friedhof liegt, was für die Kinder des Spielplatzes kein Ziel sein dürfte.
Da sich am Knotenpunkt Johann-Wenth-Straße/Melanchtonstraße der Zugang des Spielplatzes befindet, besteht hier hoher Querungsbedarf für die Kinder. An allen Kreuzungsecken sind Querungsmöglichkeiten vorhanden, die Borde sind entsprechend abgesenkt. Nach Aussage des PK werden diese auch nicht regelhaft zugeparkt. Da jedoch das Sichtfeld durch illegale Gehwegparker an der nordwestlichen Ecke verdeckt wird, werden hier in den Streifen zwischen Fahrbahn und Gehweg Fahrradbügel gesetzt. Für weitere bauliche Maßnahmen wird hier keine zwingende Notwendigkeit gesehen.
Die beschriebenen Sofortmaßnahmen sind aus Sicht des PK nicht sinnvoll (Sperrflächen) bzw. im Bereich einer Fahrbahn nicht zulässig (Poller, Blumenkübel oder Betonsperrelemente).
Das PK wird die Situation weiterhin beobachten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine