Errichtung und Inbetriebnahme einer Clearingstelle Erstversorgung "Bismarckstraße 77-79" im Bezirk Eimsbüttel-Anhörung gemäß § 28 BezVG
Letzte Beratung: 16.05.2024 Hauptausschuss Ö 5.1
Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben wird der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß
§ 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme binnen eines Monats gegeben.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 31.05.2024. Falls eine Stellungnahme gewünscht ist, müsste diese in der Sitzung der bv am 30.05.2024 beschlossen werden.
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Um Kenntnisnahme und ggfls. Stellungnahme wird gebeten.
Anschreiben Sozialbehörde zu § 28 Clearingstelle Erstversorgung Bismarckstraße 77-79
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