20-3677

Erhalt / Versatz des Fußgänger-Überweges vor der Max-Träger-Schule

Antrag

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29.04.2019
Sachverhalt

Im Zuge der Baumaßnahmen an der Grundschule Max-Träger-Schule (Eidelstedt) ist geplant, den bisherigen Fußgänger-Überweg (FGÜ) in Kürze zu entfernen. Begründet wird diese Maßnahme mit der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), nach der FGÜs in Tempo 30-Zonen „entbehrlich“ sind. In seiner diesbezüglichen Stellungnahme unterstützte das zuständige Polizei-Kommissariat (PK) eine um wenige Meter vesetzte Neuanlage nicht, weil „starker Verkehr“ und „hohe Fußgängerdichte“ dort nicht festgestellt würden.

Nun mögen zwar Verkehr und Fußgängerdichte über 23 Stunden des Tages nicht „stark“ sein, zum Schulende und besonders zum morgendlichen Schulanfang vor 8:00 Uhr muss aber der größere Teil der gesamten Schüler- und Lehrerschaft die Straße hier überqueren.

Und es ist besonders hervorzuheben, dass es sich bei der Schülerschaft ausschließlich um fünf- bis zehnjährige Kinder handelt.

Niemand möchte die Notwendigkeit eines FGÜ erst durch einen Unfall bewiesen sehen, an dem auch nur ein einziges Kind zu Schaden kommt.

Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege (FGÜ) in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich, dürfen ja aber trotzdem angelegt werden.

Vor einer Grundschule ist ein FGÜ ein wichtiges Merkmal der Schulwegsicherung.

Junge Schüler können hier auf jeden Fall geschützter als auf freier Strecke die Straße queren.

Dies allein ist ein Grund trotz vielleicht nicht erreichter Verkehrszahlen eine Zustimmung von PK und Verkehrsdirektion für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung eines FGÜ einzufordern.

In einer Stellungnahme von Januar 2017 schließt das PK 27 den Erhalt des bestehenden FGÜ auch nicht aus, verweist allerdings auf eine notwendige Führung durch Schutzgitter. Diese Füh-rung an eine neue Querungsmöglichkeit ist nach den aktuellen Planungen nun leicht versetzt gegeben.

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Verkehrsdirektion und dem zuständigen Polizeikommissariat im Rahmen der Schulwegsicherung für eine Zustimmung zur bzw. straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zur Errichtung eines Fußgänger-Überweges ein-schließlich einer Führung durch Schutzgitter anstelle der ungesicherten Querung vor der Max-Träger-Schule im Baumacker einzusetzen.

 

 

Ralf Peters, Mikey Kleinert und DIE LINKE. Fraktion

 

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