21-4417

Erhalt des Kundenzentrums am Tibarg Drs. 21-4300, Beschluss der BV vom 14.12.2023

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.02.2024
Sachverhalt

Schriftlichen Beantwortung der BWFGB zu dem Beschluss der BV Eimsbüttel Drs. 21-4300

Erhalt des Kundenzentrums am Tibarg

Bei der Anfrage geht es um verschiedene Dienststellen. Der Hamburg Service vor Ort kann nur für den Standort Einwohnerangelegenheiten in Niendorf (die Bezeichnung „Kundenzentrum Lokstedt“ ist nicht mehr aktuell) sprechen. Zwar ist der Verwaltungsneubau zurückgestellt, der Hamburg Service vor Ort sieht aber aktuell keinerlei Veranlassung, den Standort Einwohnerangelegenheiten in Niendorf nicht fortzuführen. 

Unabhängig davon ist festzustellen, dass das derzeitige Gebäude nicht den Anforderungen an ein modernes Verwaltungsgebäude entspricht. Dies wird der Hamburg Service vor Ort bei den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen haben. Aktuell liegen noch keine weiteren Planungen vor.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine