22-0017

Die Zukunft des Schnelsener Zentrums (Frohmestraße)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.06.2024
Ö 13.15
Sachverhalt

Das Bezirksamt Eimsbüttel plant im Rahmen des durch das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) geförderten Gebietes Schnelsen - Zentrum Frohmestraße/ Burgwedel die verkehrliche und gestalterische Umgestaltung und Neuordnung der Frohmestraße. Im Vordergrund stehen dabei die Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Verkehrsabläufe und insgesamt die Aufwertung der Frohmestraße. Diese Umgestaltung ist relevant für die nächsten Jahrzehnte im Schnelsener Zentrum und bestimmt die Zukunft des Stadtteils, hier sollten daher alle Beteiligten an einer Lösung mitarbeiten.
 

Im Rahmen der bisherigen Planungen wurden von der Verwaltung zwei Varianten zur Umsetzung vorgeschlagen, zu denen die Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsverfahren zunächst nur Anmerkungen an die Verwaltung geben konnten.

 

In der Bezirksversammlung am 14. März 2024 wurde mit einem Antrag (Drs. 21-4556) eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Schnelsen beschlossen, in der eine öffentliche Anhörung vorgesehen war. Am Montag, den 6. Mai fand diese geplante Anhörung zur Umgestaltung der Frohmestraße im Freizeitzentrum Schnelsen statt.
 

Neben den Bürgerinnen und Bürgern nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Bezirkspolitik sowie Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen an der Anhörung teil. Zu den Expertinnen und Experten gehörten u.a. Vertreterinnen und Vertreter des Herz von Schnelsen e.V., Betreiber von ansässigen Arztpraxen und Apotheken, Vertreterinnen und Vertreter des Handwerks, des Bezirksamtes und der unteren Straßenverkehrsbehörde sowie der Hochbahn.

 

Aus den Reihen der Anwesenden wurden einige Kritikpunkte vorgebracht, die sich größtenteils mit den bereits von den Bezirksfraktionen der SPD, CDU und FDP vorgebrachten Kritikpunkten deckten. Die beiden Vorzugsvarianten wurden von Beteiligten als nicht alltagstauglich eingestuft und es wurde festgestellt, dass keine der beiden Umgestaltungen große verkehrliche und/oder sozialräumliche Vorteile bringt. Insbesondere die Verkehrsberuhigung auf Tempo 20 und der geringe Gewinn an Aufenthaltsflächen durch den Umbau wurden kritisiert. Darüber hinaus wurde von Beteiligten angezweifelt, dass eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Norden, zur Oldesloer Straße, nur schwer umsetzbar sei. Diese Aussage wurde von der Hochbahn nicht widerlegt.

Die Einrichtung der Varianten echte und unechte Einbahnstraße könnte hier einige grundsätzliche Probleme lösen, diese Varianten wurden jedoch vom Bezirksamt nicht weiter verfolgt. Die Untere Straßenverkehrsbehörde gibt hier an, dass aufgrund des Kriteriums der Verlagerung der Verkehre in die angrenzenden Wohngebiete eine Umsetzung nicht möglich ist. Bei den Varianten soll der Verkehr jedoch nicht in Wohngebiete verlagert werden, sondern über die Oldesloer Straße und die Holsteiner Chaussee bzw. über den Schleswiger Damm, beides Bundesstraßen. Die Hochbahn spricht sich für eine teilweise Einbahnstraßenregelung aus, hält aber eine echte Einbahnstraße für nicht umsetzbar, da die Busse dann mehr Kilometer fahren müssten. In der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass es sowohl Beispiele für Einbahnstraßen gibt, die unter ähnlichen Bedingungen wie in der Frohmestraße entstanden sind, als auch funktionierende Ausweichrouten für die Buslinien. So ist z.B. die Parallelstrecke über den Schleswiger Damm nicht unbedingt länger als die bisherige Strecke über die Frohmestraße. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Hochbahn auf, die tatsächlich gefahrenen Kilometer der Alternativrouten zu ermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung einer Einbahnstraßenregelung und der alternativen Busrouten sollen mit allen Aspekten und Auswirkungen im Regionalausschuss Lokstedt/ Niendorf/ Schnelsen (RaLoNiS) vorgestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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  1. Die Bezirksversammlung lehnt die vorgelegten Vorzugsvarianten zur Umgestaltung der Frohmestraße ab.
     
  2. Der/ die Vorsitzende/r der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Behörde für Mobilität und Verkehrswende und der Behörde für Inneres und Sport in Verbindung zu setzen und um Prüfung zu bitten, ob und wie eine Einbahnstraßenregelung realisiert werden kann.
    1. Die Hochbahn wird gebeten, in diesem Zusammenhang zu ermitteln, welche möglichen Ausweichstrecken wie viele Kilometer mehr benötigen würden.
    2. Die untere Straßenverkehrsbehörde möge in diesem Zusammenhang darstellen, warum eine Einbahnstraßenregelung in diesem Fall nicht umsetzbar ist, wobei auch zu prüfen ist, ob der Ausweichverkehr nicht überwiegend über die Bundes- oder Hauptverkehrsstraßen gelenkt werden würde.
    3. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen im Regionalausschuss Lokstedt/ Niendorf/ Schnelsen (RaLoNiS) von den jeweiligen Fachbehörden vorgestellt werden.
       
  3. Die Bezirksversammlung spricht sich für eine dritte Variante aus, die eine Einbahnstraßenregelung für die Frohmestraße in nördlicher Richtung vorsieht, um den Verkehrsfluss in der Frohmestraße zu verbessern und eine schnellere Anbindung der Buslinien nach Schnelsen West, Schnelsen Burgwedel und Schnelsen Nord zu ermöglichen. Durch die Einrichtung einer echten Einbahnstraßenregelung kann die Aufenthaltsqualität durch den gewonnenen Raum deutlich verbessert werden.
     
  4. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über diesen Beschluss zu informieren.
     

Koorosh Armi, Ann-Kathrin Riegel, Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

 

 

Anhänge

keine