21-1479

Bewohnerparken Schlump – Belange der Gewerbetreibenden und Freiberufler berücksichtigen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel am 9. November darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Teilen des Eimsbütteler Kerngebiets sowie in Teilen Altonas die Einführung einer Bewohnerparkregelung geprüft wird. Das dafür festgelegte Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Straßen Grindelberg – Beim Schlump -  Altonaer Straße – Stresemannstraße – Kaltenkircher Straße – Memellandallee – Kieler Straße – Eimsbütteler Marktplatz – Fruchtallee – Doormannsweg – Osterstraße sowie den Isebekkanal.

Gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort hatte sich die Bezirkspolitik bereits seit längerem dafür eingesetzt, die angespannte Parksituation in dem Gebiet rund um den Schlump zu verbessern und dazu im Januar 2020 die Fachbehörde zur Umsetzung einer Bewohnerparkregelung aufgefordert (Drucksache 21-0650). Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bezirksversammlung die Planungen des LBV, die bereits im August 2020 mit einer Kennzeichenerhebung im Untersuchungsgebiet ihren Anfang genommen haben.

Im nächsten Schritt ist vom 27.11. bis 14.12.2020 eine erweiterte Bürgerinformation vorgesehen, in deren Zusammenhang alle volljährigen Anwohnerinnen und Anwohner im Untersuchungsgebiet angeschrieben und über die geplante Maßnahme informiert werden. Darüber hinaus erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Schreiben entsprechende Zugangsdaten, mit denen sie sich an einer Umfrage zur vorliegenden Planung beteiligen können.

Da die Einrichtung eines Bewohnerparkgebiets jedoch auch weitreichende Auswirkungen für die dort ansässigen Gewerbetreibenden und Freiberufler hat, sind auch deren Belange angemessen zu berücksichtigen. Dazu sollte das vorgesehene Beteiligungsformat angepasst bzw. erweitert werden.

Da die Bürgerinformation bereits ab dem 27.11. durchgeführt wird, sollte die Beschlussfassung möglichst zeitnah erfolgen.

 

Anhänge

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