22-0413

Bestandsschutz für PKW Stellplätze

Antrag

Letzte Beratung: 04.12.2024 Mobilität Ö 7.6

Sachverhalt

Die Verfügbarkeit von ausreichenden PKW Stellplätzen ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk Eimsbüttel von großer Bedeutung. Sie ermöglicht eine flexible und selbstbestimmte Gestaltung des Alltags und ist insbesondere für Familien mit Kindern, Berufstätige und ältere Menschen notwendig und unverzichtbar. Eine Einschränkung oder gar der Wegfall von  bestehenden Stellplätzen würde zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensqualität führen und die Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner einschränken. Darüber hinaus kommt es zu einer Verlagerung des Verkehrs in andere Stadtteile und so die Belastung für die Infrastruktur erhöhen. Allein der erhöhte Parkplatzsucherverkehr am Abend belastet in den zentralen Stadtteilen den fließenden Verkehr um bis zu 25 %, womit auch die Umwelt unbotmäßig belastet wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert als Grundsatz für weitere Planung und Umsetzung vorhandener Beschlüsse:

 

  1. Der Bestandsschutz für PKW Stellplätze ist zu gewährleisten. Hierfür wird der Senat aufgefordert, die erforderlichen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise die Hamburgische Bauordnung, anzupassen, sodass bestehende Stellplätze nur bei Vorliegen zwingender Gründe und unter Wahrung der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer  abgebaut werden dürfen.

 

  1. Ausnahmen vom Bestandsschutz dürfen nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses überwiegen, wie beispielsweise notwendiger Wohnungsbau oder Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

 

 

 

  1. Eine Stellplatzabgabe für den Abbau in Höhe der anteiligen Kosten für einen Platz in einer Quartiersgarage im selben Stadtteil ist einzuführen.

 

  1. Bei Entscheidungen, die den Bestand von PKW Stellplätzen betreffen, sind die Interessen der Anwohnenden umfassend zu berücksichtigen. hierfür sind frühzeitige und transparente Beteiligungsprozesse zu implementieren, damit die Anwohnenden ihre Interessen bereits in der Planungsphase einbringen können.

 

5. Eine rechtmäßige Ausnahme vom Bestandsschutz für PKW Stellplätze setzt voraus, dass die Verwaltung in ihrer Entscheidung die Auswirkungen auf die Mobilität und die Lebensqualität im betroffenen Gebiet analysiert und gegen die mit der Maßnahme geplanten Ziele abwägt, sodass die Entscheidung für jedermann nachvollziehbar ist.

 

 

Benjamin Schwanke, Camilla Joice Thiele, Hans-Christian von Arnim FDP Fraktion

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.12.2024
Ö 7.6
Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

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