22-0961

Bessere Beleuchtung Streckenabschnitt Hinter der Lieth, Höhe U-Bahn-Station Hagendeel bis Hagendeel/Wehmerweg sowie in Richtung Schwübb Drs. 22-0827, Beschluss der BV vom 27.03.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 05.05.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.1

Sachverhalt

Die Straße Hinter der Lieth wird aufgrund der dort belegenden U-Bahn-Station Hagendeel auch in den Abend- und Nachmittagsstunden gut frequentiert. Insbesondere abends und in den Wintermonaten, wo die Dunkelheit schon in den Nachmittagsstunden einsetzt, kommen viele Anwohner aus der Hamburger Innenstadt oder dem Tibarg von der Arbeit oder vom Einkaufen nach Hause und steigen an der U-Bahn-Station Hagendeel aus. Für den Heimweg nutzen viele Anwohner die Straße Hinter der Lieth, Richtung Hagendeel/Wehmerweg und Richtung Schwübb. Dieser Abschnitt der Straße Hinter der Lieth ist teilweise nur gering ausgeleuchtet. Kritisiert wird, dass die Straßenlampen teilweise sehr weit auseinander stehen und ausschließlich die Fahrbahn ausleuchten. Daher haben Fußnger oftmals Probleme zu sehen, wo sie hintreten und aufgrund der Dunkelheit wird diese Strecke zudem als Angstraum wahrgenommen. Um den Anwohnern auch ein subjektives Sicherheitsgefühl zu geben, sollte die Straßenbeleuchtung auf diesem Abschnitt auf den Prüfstand gestellt werden.

Petitum:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachabteilung aufzufordern, prüfen zu lassen,

1. inwieweit der Streckenabschnitt Hinter der Lieth, Höhe U-Bahn-Station Hagendeel bis Hagendeel/Wehmerweg und die andere Richtung bis Schwübb auch für Fußnger besser ausgeleuchtet werden kann.

2. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob zusätzliche Straßenlampen notwendig sind oder es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Im Bejahensfalle sollen diese Beleuchtungseinrichtungen mit insektenfreundlichem Licht ausgestattet und dort aufgestellt werden.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

Die vorhandene Straßenbeleuchtung entspricht dem in Hamburg geltenden Standard, der sich an der DIN EN 13201 orientiert;in Hamburg werden Beleuchtungsanlagen in Hamburg grundsätzlich sparsam ausgeführt. In kleineren Straßen bedeutet dies im Regelfall einen Mastabstand von etwa 60 Metern.

Im betroffenen Abschnitt der Straße Hinter der Lieth wurde die Beleuchtung bereits in der Vergangenheit aufgrund von Bitten aus der Bevölkerung ergänzt. Insbesondere auf der bebauten Seite der Straße Hinter der Lieth vom U-Bahnhof Hagendeel nach Nordosten Richtung Hagendeel/Wehmerweg wurde erst im November letzten Jahres zusätzliche Beleuchtung installiert, sodass der Mastabstand dort bereits deutlich dichter ist als in vielen anderen Straßen Hamburgs.

Eine gleichmäßige Ausleuchtung aller Gehwegbereiche ist in Straßenzügen mit breiten Grünstreifen oder dichter Vegetation jedoch naturgemäßschwer umzusetzen. Die Baumreihen auf beiden Straßenseiten sind wie an vielen anderen Stellen Hamburgs stadtbildprägend, können aber in bestimmten Bereichen zu unvermeidlichen Verschattungen führen. Außerdem entstehen durch parkende Fahrzeuge zeitweise weitere Abschattungen der Gehwege.

Eine zusätzliche Beleuchtung auf den unbebauten Seiten nach Nordosten und nach Südwesten Richtung der Straße Schwübb in direkter Nähe zum angrenzenden Naturbereich ist nicht vorgesehen. Es gilt das Prinzip: So viel Licht wie erforderlich, aber so wenig wie nötig, um eine Balance zwischen Verkehrssicherheit, Vermeidung von Lichtverschmutzung und Naturschutz zu wahren. Öffentliche Park- und Grünanlagen sowie deren angrenzende Bereiche werden nur dann beleuchtet, wenn eine explizite verkehrssicherheitstechnische Notwendigkeit besteht. In diesem Fall siehtdie Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) diese technisch als nicht gegeben, da der beleuchtete Gehweg auf der jeweilsbebauten Seite genutzt werden kann.

Eine Erneuerung oder Umrüstung der bestehenden Beleuchtungsanlagen ist derzeit ebenfalls nicht vorgesehen. Die Leuchten wurden erst im Jahr 2017 komplett erneuert und haben eine Lebensdauer von rund 25 Jahren. Ein vorzeitiger Austausch wäre sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nicht vertretbar. Die BVM nimmt das Anliegen dennoch ernst und wird die Beleuchtungssituation weiterhin im Blick behalten. Sollte sich in Zukunft eine Möglichkeit zur Optimierung ergeben, wird sie diese selbstverständlich prüfen lassen.

Darüber hinaus ist parallel zur BVM die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) um eine Stellungnahme gebeten worden und wird entsprechend ökologische Aspekte betrachten. Sollte die BUKEA in der Straße Hinter der Lieth mit zusätzlichem Licht einverstanden sein, kann sich das Bezirksamt an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wenden und eigenständig die HHVA für eine Erweiterung der Beleuchtung in der gewünschten Art beauftragen.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die Straße Hinter der Lieth wird aufgrund der dort belegenden U-Bahn-Station Hagendeel auch in den Abend- und Nachmittagsstunden gut frequentiert. Insbesondere abends und in den Wintermonaten, wo die Dunkelheit schon in den Nachmittagsstunden einsetzt, kommen viele Anwohner aus der Hamburger Innenstadt oder dem Tibarg von der Arbeit oder vom Einkaufen nach Hause und steigen an der U-Bahn-Station Hagendeel aus. Für den Heimweg nutzen viele Anwohner die Straße Hinter der Lieth, Richtung Hagendeel/Wehmerweg und Richtung Schwübb. Dieser Abschnitt der Straße Hinter der Lieth ist teilweise nur gering ausgeleuchtet. Kritisiert wird, dass die Straßenlampen teilweise sehr weit auseinander stehen und ausschließlich die Fahrbahn ausleuchten. Daher haben Fußnger oftmals Probleme zu sehen, wo sie hintreten und aufgrund der Dunkelheit wird diese Strecke zudem als Angstraum wahrgenommen. Um den Anwohnern auch ein subjektives Sicherheitsgefühl zu geben, sollte die Straßenbeleuchtung auf diesem Abschnitt auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachabteilung aufzufordern, prüfen zu lassen,

1. inwieweit der Streckenabschnitt Hinter der Lieth, Höhe U-Bahn-Station Hagendeel bis Hagendeel/Wehmerweg und die andere Richtung bis Schwübb auch für Fußnger besser ausgeleuchtet werden kann.

2. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob zusätzliche Straßenlampen notwendig sind oder es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Im Bejahensfalle sollen diese Beleuchtungseinrichtungen mit insektenfreundlichem Licht ausgestattet und dort aufgestellt werden.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

Die vorhandene Straßenbeleuchtung entspricht dem in Hamburg geltenden Standard, der sich an der DIN EN 13201 orientiert;in Hamburg werden Beleuchtungsanlagen in Hamburg grundsätzlich sparsam ausgeführt. In kleineren Straßen bedeutet dies im Regelfall einen Mastabstand von etwa 60 Metern.

Im betroffenen Abschnitt der Straße Hinter der Lieth wurde die Beleuchtung bereits in der Vergangenheit aufgrund von Bitten aus der Bevölkerung ergänzt. Insbesondere auf der bebauten Seite der Straße Hinter der Lieth vom U-Bahnhof Hagendeel nach Nordosten Richtung Hagendeel/Wehmerweg wurde erst im November letzten Jahres zusätzliche Beleuchtung installiert, sodass der Mastabstand dort bereits deutlich dichter ist als in vielen anderen Straßen Hamburgs.

Eine gleichmäßige Ausleuchtung aller Gehwegbereiche ist in Straßenzügen mit breiten Grünstreifen oder dichter Vegetation jedoch naturgemäßschwer umzusetzen. Die Baumreihen auf beiden Straßenseiten sind wie an vielen anderen Stellen Hamburgs stadtbildprägend, können aber in bestimmten Bereichen zu unvermeidlichen Verschattungen führen. Außerdem entstehen durch parkende Fahrzeuge zeitweise weitere Abschattungen der Gehwege.

Eine zusätzliche Beleuchtung auf den unbebauten Seiten nach Nordosten und nach Südwesten Richtung der Straße Schwübb in direkter Nähe zum angrenzenden Naturbereich ist nicht vorgesehen. Es gilt das Prinzip: So viel Licht wie erforderlich, aber so wenig wie nötig, um eine Balance zwischen Verkehrssicherheit, Vermeidung von Lichtverschmutzung und Naturschutz zu wahren. Öffentliche Park- und Grünanlagen sowie deren angrenzende Bereiche werden nur dann beleuchtet, wenn eine explizite verkehrssicherheitstechnische Notwendigkeit besteht. In diesem Fall siehtdie Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) diese technisch als nicht gegeben, da der beleuchtete Gehweg auf der jeweilsbebauten Seite genutzt werden kann.

Eine Erneuerung oder Umrüstung der bestehenden Beleuchtungsanlagen ist derzeit ebenfalls nicht vorgesehen. Die Leuchten wurden erst im Jahr 2017 komplett erneuert und haben eine Lebensdauer von rund 25 Jahren. Ein vorzeitiger Austausch wäre sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nicht vertretbar. Die BVM nimmt das Anliegen dennoch ernst und wird die Beleuchtungssituation weiterhin im Blick behalten. Sollte sich in Zukunft eine Möglichkeit zur Optimierung ergeben, wird sie diese selbstverständlich prüfen lassen.

Darüber hinaus ist parallel zur BVM die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) um eine Stellungnahme gebeten worden und wird entsprechend ökologische Aspekte betrachten. Sollte die BUKEA in der Straße Hinter der Lieth mit zusätzlichem Licht einverstanden sein, kann sich das Bezirksamt an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wenden und eigenständig die HHVA für eine Erweiterung der Beleuchtung in der gewünschten Art beauftragen.

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