22-1357

Beschränkung der Parkmöglichkeiten im Johannkamp Drs. 22-1142, Beschluss der BV vom 26.06.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 5.20

Sachverhalt

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 24 nimmt wie folgt Stellung:

  1. Konkretisierung des Prüfauftrages

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschloss am 26.05.2025, dass der Begegnungsverkehr im Johannkamp durch die Anordnung von Haltverboten besser / sicherer werden soll.

Es wurde ausgeführt, dass auf einer Länge von „…200 Metern durchgängig am Fahrbahnrand geparkt…“ wird und dass es nur „… einzelne freie Parkbereiche und Grundstückszufahrten…“ gibt und diese nicht immer ausreichen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

Zudem wird auf Gefahren insbesondere bei „… zusätzlichem Fahrradverkehr…“ hingewiesen.

  1. Ausgangssituation

2.1.1 Straßenraum Johannkamp

Der Johannkamp ist ca. 260 Meter lang, verläuft in Ost-Westrichtung und ist geprägt durch eine Mischung aus Einzel- und Mehrfamilienhausbebauung.

Der Johannkamp liegt in einer Tempo 30 Zone.

2.1.2 Anzahl der Haltverbote und Grundstückszufahrten

Ungrade Hausnummern = Grundstücke auf der Straßennordseite

Grade Hausnummern = Grundstücke auf der Straßensüdseite

von Hausnummer

bis HsNr.

Haltverbot / Grundstückseinfahrt

Kreuzung Paul-Sorge-Straße

1

Haltverbot

1

Grundstückseinfahrt

3

Grundstückseinfahrt

5

Grundstückseinfahrt

7

Grundstückseinfahrt doppelte Breite

9

Grundstückseinfahrt

9 a-b

11

Grundstückseinfahrt doppelte Breite

11

Grundstückseinfahrt

13a-b

Grundstückseinfahrt doppelte Breite

Kreuzung Paul-Sorge-Straße

2

7 Garagen / Garagenzufahrten

2a

Grundstückseinfahrt

Grünzug (John-Chretien-Wanderweg)

Einfahrt, Breite wie Grundstückseinfahrt

4b

Grundstückseinfahrt

6 b-c

8 /10

2 Grundstückseinfahrten (dreifache Breite)

14a

Grundstückseinfahrt

14a Tiefgarage)

Grundstückseinfahrt

16

18

Grundstückseinfahrt doppelte Breite

20

Grundstückseinfahrt

Aus meiner Sicht gibt es in dieser kurzen Straße relativ viele Grundstückseinfahrten und zudem einige Zufahrten mit doppelter oder dreifacher Breite.

2.2 Gefahrenlage

2.2.1 Unfallauswertung:

Es wurden die Verkehrsunfälle im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 01.08.2025 ausgewertet.

- In den letzten zehn Jahren kam es zu keinem Verkehrsunfall mit Fußnger-Beteiligung.

- Es kam im selben Zeitraume zu zwei Verkehrsunfällen mit Radfahrer - Beteiligung:

  • 17.09.2021 Johannkamp 2

Ein Radfahrer (50 Jahre) stürzte alkoholbedingt und verletzte sich leicht.

Kein weiterer Beteiligter

  • 23.06.2024 Johannkamp 8

Ein Radfahrer (15 Jahre) befuhr den Radweg auf der falschen Seite / in die falsche Richtung.

Auf dem selben Radweg kam ihm eine Radfahrerin entgegen.

Beide kollidierten frontal und wurden schwer verletzt.

- Im 10 -Jahreszeitraum kam es zu einem Verkehrsunfall mit E-Scooter:

  • 28.05.2023 Johannkamp 2

Ein E-Scooterfahrer (44 Jahre) fuhr alkoholbedingt gegen den Kantstein, stürzt und verletzt sich leicht.

Alle Unfälle wurden durch gravierende individuelle Fehler der Radfahrer bzw. des E-Scooterfahrers verursacht.

In den letzten zehn Jahren gab es insbesondere keinen Unfall mit Personenschaden, der in erkennbarem Zusammenhang mit der Parksituation im Johannkamp steht.

2.2.2 sonstige Gefahrenbewertung

Die zuständige Stadtteilpolizistin wurde von mir befragt. Sie schilderte keine auffälligen gefahrenträchtigen Feststellungen.

Anzeigen und Bürgerhinweise sind hier nicht bekannt.

Die Örtlichkeiten wurde von mir mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten aufgesucht.

Zu den Hauptverkehrszeiten ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen feststellbar und es ist nicht möglich in „einem Rutsch“ durchzufahren.

Man muss immer wieder in eine Lücke = Einfahrt am rechten Fahrbahn fahren, den Gegenverkehr durchlassen und dann wieder anfahren.

Durch dieses „Hindurchschlängeln“ ist die gefahrene Geschwindigkeit niedrig und dementsprechend ist die Gefahr von schwerwiegenden Verkehrsunfällen gleichermaßen gering.

3 Bewertung

Die Unfalllage und die Gefahrenlage sind unauffällig.

Der Verkehrsraum Johannkamp ist unproblematisch und bei gegenseitiger Rücksichtnahme lässt er sich ohne größere Probleme befahren.

Dieses „Hindurchschlängeln“hrt zu einem geringen Geschwindigkeitsniveau, welches in direkter Folge die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Verkehrsunfälle senkt.

Die Anordnung von Haltverboten hätte zur Folge, dass Fahrzeuge den Johannkamp mit höherer Geschwindigkeit passieren können und dies wahrscheinlich auch tun würden.

Die bessere / schnellere Passierbarkeit hätte zudem mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass mehr Fahrzeuge den Johannkamp befahren.

here Geschwindigkeit und höheres Verkehrsaufkommen würden die Gefahr von schwerwiegenden Verkehrsunfällen erhöhen.

4 Fazit

Die Anordnung von Haltverboten im Johannkamp tte nicht die gewünschte gefahrenreduzierende Wirkung.

Folglich werden die geforderten Maßnahmen (Anordnung von Haltverboten im Johannkamp) abgelehnt.

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.08.2025
Ö 5.20
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Johannkamp Paul-Sorge-Straße John-Chretien-Wanderweg

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