22-0021

Benennung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel (JHA)

Beschlussempfehlung Verwaltung

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27.06.2024
Ö 15.1
Sachverhalt

Sachverhalt:

Alle genannten Paragraphen beziehen sich auf das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -

(AG SGB VIII)

 

(1) Den Jugendhilfeausschüssen gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

 

1. mit drei nfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Personen, die von der Bezirksversammlung zu wählen sind,

 

2. mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Personen, die auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden; sie müssen im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.

 

 

1.1  Die Benennung der 6 oder 9 stimmberechtigten Mitglieder (abhängig vom Beschluss der Bezirksversammlung über die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder) gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt im Rahmen der jeweiligen Drucksachen der Fraktionen.

 

 

1.2 Vorschläge der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien

 Jugendhilfe r 4 oder 6 stimmberechtigte Mitglieder 3 Absatz 1 Nummer 2):

 Siehe Petitum Nr. 1

 

 

Vorschlag:

 

Vorgeschlagen von ...
 

 

Anne Dewitz

(Kategorie Jugendverband)

 

Persönliche Vertretung:

wird nachgereicht

 

 

Anne Dewitz wird für die Vertretung der Jugendverbände als stimmberechtigtes Mitglied im JHA vom Landesjugendring Hamburg e.V. vorgeschlagen:

 

Im Landesjugendring Hamburg e.V. sind folgende Jugendverbände zusammengeschlossen:

 

Alevitische Jugend Hamburg e.V.,

Arbeitsgemeinschaft freier Jugendverbände e.V. (AGfJ),

Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinderverbände (AHP),

Bund der Deutschen Katholischen Jugend LAG Hamburg,

BUNDjugend Hamburg

Christlicher Verein Junger Menschen zu Hamburg e.V. (CVJM),

Deutsche Beamtenbund-Jugend (DBB-Jugend),

Deutsche Schreber-Jugend Hamburg e.V.,

DGB-Gewerkschaftsjugend Hamburg e.V.,

DIDF-Jugend Hamburg e.V.,

DLRG-Jugend,

Evangelisch-methodistische Jugend (EmJ),

Evangelische Jugend Hamburg (EJH),

Internationaler Jugendverein Hamburg

 e. V.

Jugendfeuerwehr Hamburg (JF),

Jugendrotkreuz Hamburg (JRK),

Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt,

Hamburger Sportjugend,

Sozialistische Jugend Deutschlands

Die Falken (SJD Die Falken),

Verband Christlicher Pfadfinderinnen und

Pfadfinder e.V. (CVP),

 

 

Markus Göz

 

Persönliche Vertretung:

N. N.

 

 

Das Rauhe Haus/Kinder- und Jugendhilfe

 

 

rg Israel

 

Persönliche Vertretung:

N. N.

 

 

AG 78 OKJA/JSA Bezirk Eimsbüttel

Jugendclub Eimsbüttel

 

Manuela Maack

 

Persönliche Vertretung:

Ljudmilla Lipke

 

 

SterniPark

 

 

Sabine Rolfes

 

Persönliche Vertretung:

Mark-Oliver Fischer

 

 

 

AG 78 OKJA/JSA Bezirk Eimsbüttel

Jugendclub Eimsbüttel

 

Michael Strelow

 

Persönliche Vertretung:

N. N.

 

 

SME e. V.

 

Romy Wagner

 

Persönliche Vertretung:

Nancy Hochgraef

 

 

AG 78 OKJA/JSA Bezirk Eimsbüttel

Jugendclub Eimsbüttel

 

 

Jennifer Wiebe

 

Persönliche Vertretung:

Anna-Lena Willenborg

 

 

AG 78 OKJA/JSA Bezirk Eimsbüttel

Jugendclub Eimsbüttel

 

Die Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind der Drucksache als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

 


2.  Beratende Mitglieder, zur Kenntnis (§ 3 Absatz 2 Nummern 1, 2, 3, 4,
5a und b, 6 und 9):

 Siehe Petitum Nr. 2

 

 

2.1  Holger Requardt (Dezernent für Soziales, Jugend und Gesundheit)
in Vertretung für die Bezirksamtsleitung,

 

2.2  Monika Albers (Leiterin des Fachamtes Jugend und- Familienhilfe)
die als bedienstete Person des Bezirksamtes in der Jugendhilfe tätig ist,

 

2.3  Uwe Loose  als Vertretung der Evangelischen Kirche,

 

 N.N.  als Vertretung der Katholischen Kirche,

 

N.N.  als Vertretung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg,

 

N.N  als Vetretung der islamischen Religionsgemeinschaften

   DITIB-Landesverband Hamburg e. V., SCHURA Hamburg e. V.

   Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg,

   Verband der Islamischen Kulturzentren e. V.,

 

N. N.  als Vertretung der Alevitischen Gemeinde Deutschland K. d. ö. R,

 

2.4  N. N.   als Ärztin oder Arzt des Bezirksamtes,

 

2.5a  Dennis Frey (Schule an der Isebek)  als Vertetrung der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen,
(Beate Sommer/Vertetung (Schule Hinter der Lieth),

 

2.5b N.N.  als Vertretung der Polizei,

 

2.6     RiAG Dr. Anneke Schuchardt als Richter/in aus dem Bereich der

    Vormundschafts-, Familien- oder Jugendgerichte und

 

2.7 N.N.   als Vertretung des Bezirkselternausschusses Eimsbüttel (§ 3 (2) Nr.9)

 

 

3.  Beratende Mitglieder, die von der Bezirksversammlung beschlossen
 werden müssen (§ 3 (2) Nummern 7, 8, 10 und 11 siehe unter 5.):
 

3.1  Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Person

 Siehe Petitum Nr. 3

 

Vorschlag:

Vorgeschlagen von:
 

 

N. N.

 

 

 

 

 


3.2  Eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen

 der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt

Siehe Petitum Nr. 3

 

Vorschlag:

Vorgeschlagen von:

 

N.N.

 

 

 

 

 

 

3.3  Eine in der Jungenarbeit erfahrene Person

Siehe Petitum Nr. 3

 

Vorschlag:

Vorgeschlagen von:

 

Georg Becker

 

 

AG 78 OKJA/JSA Bezirk Eimsbüttel

Jugendclub Eimsbüttel

 

 

Die Informationen zu der vorgeschlagenen Person sind der Drucksache als

nichtöffentliche Anlage beigefügt.

 

 

 

  1. Die Bezirksversammlung kann weitere im Bezirk wohnende und

in der Jugendhilfe erfahrene Personen als beratende Mitglieder

in den Ausschuss wählen. Die Besetzung soll geschlechterparitätisch erfolgen.
3 Absatz 3)

 Siehe Petitum Nr. 4 und Anmerkung

 

Vorschlag:

Vorgeschlagen von:

 

Ljudmilla Lipke

(siehe auch unter stimmberechtigte Mitglieder bzw.

persönliche Vertetungen)

 

 

SterniPark

 

 

 

  1. Zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des
    § 4a SGB VIII (§ 3 Absatz 2 Nummer 11), die geschlechterparitätisch besetzt werden sollen (hierzu wird das Verfahren noch festgelegt).
     

Von den Mitgliedern des Ausschusses nach § 3 müssen zum Zeitpunkt seiner
Konstituierung mindestens zwei Personen jünger als 27 Jahre alt sein (bis 31.12.2024 umzusetzen).
Die in § 3 Absatz 2 Nummer 3 genannten Mitglieder müssen im Bezirk wohnen oder im Bezirk für die entsendenden Institutionen tätig sein; die in § 3 Absatz 2 Nummern 7, 8, 10 und 11 genannten Mitglieder müssen im Bezirk wohnen oder im Bezirk in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein.

 

 


 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, in ihrer Sitzung am 26.06.2024  entsprechend

 

  • Punkt 1.2  4 oder 6 stimmberechtigte Mitglieder
     

 zu beschließen.

 

  Die Benennung der sechs oder neun stimmberechtigten Mitglieder gemäß
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt im Rahmen der jeweiligen Drucksachen der Fraktionen.

 

2.  Die Bezirksversammlung wird gebeten, die unter den Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 a und b, 2.6 und 2.7 genannten Personen als beratende Mitglieder zur Kenntnis zu nehmen.

 

3.  Die Bezirksversammlung wird gebeten, entsprechend zu

 

  • Punkt 3.1,
  • Punkt 3.2 und
  • Punkt 3.3 je 1 beratendes Mitglied zu beschließen.

 

4.  Die Bezirksversammlung wird gebeten, unter Punkt 4 ggf. weitere beratende

 Mitglieder zu beschließen.

 

Anmerkung:
 

Unter Punkt 1.2 wurden mehr Personen vorgeschlagen, als stimmberechtigte Mitglieder zuhlen sind. Ggf. können hieraus weitere Personen als beratende Mitglieder unter Punkt 4 gewählt werden.

 

 

Anhänge

Informationen zu den vorgeschlagenen Personen (nichtöffentlich)