Beleuchtung in der Aktivzone Oliver-Lißy-Straße HA-Beschluss vom 16.07.2020 - Drs. 21-1112
Letzte Beratung: 15.10.2020 Hauptausschuss Ö 4.1
In der Drucksache 21-1112 „Beleuchtung in der Aktivzone Oliver-Lißy-Straße“ wird eine Beleuchtung der Aktivzone am Hörgensweg gefordert. Beleuchtungen von Grün- und Erholungsanlagen liegen außerhalb der Zuständigkeit des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachbehörde BUKEA kann folgendes mitgeteilt werden:
„In Hamburg werden Grünanlagen, hierzu zählen auch die öffentlichen Spielplätze, regelhaft nicht beleuchtet.
Nur in begründeten Einzelfällen zur Wahrung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Kriminalitätsprävention wird, wenn eine übergeordnete Wegverbindung durch eine Grünanlage oder über einen Spielplatz verläuft, dieser Weg von Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA) mit Beleuchtung ausgestattet und unterhalten. Die Kosten dafür trägt der Vorhabenträger. In den Unterhaltungsmitteln für Grün- und Erholungsanlagen der Bezirksämter sind hierfür keine Mittel vorgesehen.“
Eine Beleuchtung der Aktivzone ist aus diesen genannten Gründen nicht möglich.
ohne
keine
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