21-3915

Beflaggung aus Anlass des Gedenktages zum Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai Drs. 21-3751, Beschluss der BV vom 27.04.2023

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 5.1

Sachverhalt

  1. Sachverhalt

 

Folgende Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde

gem. § 27 (2)  BezVG mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 07.06.2023 gefasst:

 

  1. Die Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde um Zustimmung zu einer Beflaggung des Bezirksamtes Eimsbüttel am 8. Mai 2023 mit dem Friedenstauben-Motiv Picassos zu bitten.
  2. Sofern die Beschaffung geeigneter Flaggen nicht aus Mitteln des Bezirksamts selbst bestritten werden kann, stellt die Bezirksversammlung dafür bis zu 1.000 Euro zur Verfügung
  3. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass diese zukünftig regelmäßig zum 8. Mai allgemein die Beflaggung für die städtischen Dienstgebäude anordnet.
  4. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, künftig jährlich anlässlich des Gedenktags 8. Mai (Tag der Befreiung) in Abstimmung mit den anderen Bezirksverwaltungen eine einheitliche Beflaggung der Rathäuser bzw. Bezirksämter mit einer Flagge, die die Friedenstaube nach Pablo Picasso zeigt, vorzunehmen.

 

2. Stellungnahme

 

Auf die Beantwortung von Punkt 2 wird zwecks mangelnder Zuständigkeit verzichtet. Die folgende Betrachtung gilt den Ziffern 1, 3 und 4.

 

a)      Grundlage

Der 8. Mai ist als neuer Gedenktag in Hamburg noch nicht Teil der allgemeinen Beflaggung ohne besondere Anordnung nach Ziffer 6.1 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982 (Amtl. Anz. S. 1278, Anlage II).

 

Gemäß Ziffer 6.3 der o. g. Anordnung ist die allgemeine Beflaggung an anderen als den in Nummer 6. 1 genannten Tagen sowie die begrenzte Beflaggung aus besonderen Anlässen möglich. Diese Beflaggung ordnet der Senat an. Liegt jedoch ein besonderer Anlass vor, der nur ein Senatsamt, eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt betrifft, kann der Senator, Staatsrat oder Bezirksamtsleiter die begrenzte Beflaggung anordnen.

 

Da es sich im vorliegenden Fall um einen hamburgweiten Gedenktag handelt, ist ein Senatsbeschluss zwingend erforderlich.

 

b)      Allgemeine Beflaggung

Ein durch Bürgerschaft und Senat beschlossener offizieller Gedenktag bildet einen besonderen Anlass gem. Ziffer 6. 3 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982, der die Anordnung einer (jährlich wiederkehrenden) allgemeinen Beflaggung rechtfertigt.

 

Der Senat ist diesem Ansinnen bereits in diesem Jahr gefolgt und hat für den 8. Mai 2023 die hamburgweite allgemeine Beflaggung angeordnet. Diese Anordnung soll ferner jährlich erfolgen.

 

c)      Beflaggung der Rathäuser/Bezirksämter mit der Friedenstaube

Gem. Ziffer 6. 7 dürfen andere Flaggen gesetzt werden, sofern der Anlass es rechtfertigt. Laut vorliegender Anfrage sollen ausschließlich das Rathaus und die Bezirksämter, nicht aber z. B. die Fachbehörden und die Schulen, mit der Friedenstaube nach Pablo Picasso geflaggt werden.

 

Da der Gedenktag zum 8. Mai von der Wertigkeit her den in Ziffer 6.1 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel aufgeführten Beflaggungstagen entspricht, wird empfohlen, der hier gültigen Beflaggungspraxis zu folgen und keine abweichende Regelung vorzunehmen. Die allgemeine Beflaggung sieht hier eine einheitliche Beflaggung aller Dienstgebäude und keine Flaggen Dritter vor. Hinzu kommt, dass es nicht der Staatspraxis entspricht, einzelne Rathäuser und Bezirksämter anders zu beflaggen als die anderen Dienstgebäude. Ausgenommen ist hierbei das Hamburger Rathaus.

 

3.  Ergebnis

 

Zu 1): Der Senat hat für den 8. Mai 2023 die allgemeine Beflaggung angeordnet. Aus den unter c) genannten Gründen erfolgte keine gesonderte Beflaggung der Rathäuser und Bezirksämter mit einer Flagge, die die Friedenstaube zeigt.

Zu 3) und 4): Es wurde bereits ein Senatsbeschluss im Verfügungswege mit der Anordnung der hamburgweiten allgemeinen Beflaggung am 8. Mai 2023 erlassen. Die jährliche Anordnung der hamburgweiten allgemeinen Beflaggung am 8. Mai ist beabsichtigt. Aus den unter c) genannten Gründen erfolgte keine gesonderte Beflaggung der Rathäuser und Bezirksämter mit einer Flagge, die die Friedenstaube zeigt.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.