21-0251

Bee Stops auf Dachflächen von Bus-Fahrgastunterständen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

16.08.2019

Lfd. Nr. 4 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Koorosh Armi, Gabor Gottlieb, Annika Urbanski und Dagmar Bahr (SPD-Fraktion)

 

Bee Stops auf Dachflächen von Bus-Fahrgastunterständen

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt beantwortet:

 

 

 

Die Idee, Fahrgastunterstände an Bushaltestellen in Großstädten zu begrünen, ist vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahrzehnten ein starker Rückgang der Anzahl und Dichte von Bienen- und anderen Insektenvölkern verzeichnet wurde, zu begrüßen. Auch verspricht die Idee aufgrund der Vielzahl von Fahrgastunterständen in Hamburg eine effektive Steigerung der Anzahl der Grünflächen und infolgedessen mehr geschützten Lebensraum für Insektenvölker. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) haben sich bereits im Mai des Jahres 2019 im Rahmen einer Projektarbeit von Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule aus Elmshorn mit der Thematik beschäftigt und stehen der Begrünung der Fahrgastunterstände grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

 

Eine Begrünung der Fahrgastunterstände kann auf Grundlage der derzeit geltenden Werberechtsverträge (Laufzeit bis zum 31.12.2023) nur in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit der Wall GmbH als Eigentümer der Fahrgastunterstände erfolgen. Die Verträge sehen innerhalb der Vertragslaufzeit bisher ausdrücklich keine Veränderungen der Fahrgastunterstände vor. Aus technischer Sicht müssen die Dächer der Fahrgastunterstände zudem für eine Bepflanzung geeignet sein. Dies gilt sowohl für die Tragfähigkeit der Dächer (mindestens 60 bis 80 kg pro Quadratmeter) als auch für die Dachneigung (mindestens ein bis maximal fünf Grad).

 

Die BWVI hat mit der BUE im Mai des Jahres 2019 vereinbart, dass bei der Vorbereitung der Neuausschreibung der Werberechtsverträge für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 die Begrünung von Fahrgastunterständen als mögliches Ausschreibungskriterium in die Prüfung einbezogen wird.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWVI die Fragen wie folgt:

 

Sachverhalt

In der niederländischen Stadt Utrecht wurden kürzlich die Dachflächen von 300 Fahrgastunterständen mit Gräsern und Blumen bepflanzt. Derartige Mini-Blumenwiesen bieten insbesondere im urbanen Umfeld neuen Lebensraum für Insekten. Darüber hinaus helfen sie dabei, Feinstaub einzufangen und das Stadtklima zu verbessern.

 

Auch im dichtbesiedelten Bezirk Eimsbüttel wären diese sogenannten „Bee Stops“ an Bushaltestellen wünschenswert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wie viele Fahrgastunterstände an Bushaltestellen gibt es im Bezirk Eimsbüttel?

 

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es 282 Fahrgastunterstände an Bushaltestellen (Stand Juni 2019).

 

  1. In wessen Eigentum befinden sich die Fahrgastunterstände im Bezirk Eimsbüttel? Falls nötig, bitte einzeln bzw. untergliedert aufführen.

 

Alle Fahrgastunterstände in Hamburg befinden sich im Eigentum der Wall GmbH als Teil der JCDecaux-Gruppe. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Gab es in der Vergangenheit bereits Gespräche mit dem Eigentümer/den Eigentümern über eine Dachbegrünung von Fahrgastunterständen? Falls ja: mit welchem Ergebnis?

 

Ja, es wurden bereits Gespräche zwischen der BWVI und der Wall GmbH als Vertragspartner der derzeit geltenden Werberechtsverträge bezüglich einer möglichen Begründung der Dächer der Fahrgastunterstände geführt. Die BWVI hat die Wall GmbH gebeten, mitzuteilen, ob sich die Wall GmbH als Eigentümerin vorstellen könne, in Hamburg in Zusammenarbeit mit der Stadt ein Pilotprojekt zu starten, welches die Begrünung eines Teils der derzeit insgesamt 2.223 Fahrgastunterstände erprobt. Die Wall GmbH prüft derzeit, welche Optionen (z.B. Umbau, Austausch) sich für den Einsatz von Gründächern in Hamburg bieten. Diese Prüfung kann nach Angaben der Wall GmbH noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

 

  1. Sind die Fahrgastunterstände baulich für eine Dachbepflanzung ausgelegt? Falls nein: Wie hoch ist der Aufwand, um die baulichen Voraussetzungen für eine Dachbepflanzung zu schaffen? Falls nötig, bitte einzeln bzw. untergliedert aufführen.

 

Die Wall GmbH hat auf Anfrage der BWVI mitgeteilt, dass die derzeitigen Designlinien der Fahrgastunterstände infolge eines aufwendigen Gestaltungsprozesses unter Beteiligung einer Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Bezirken, Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und Verbänden insbesondere aufgrund ihrer Transparenz durch großflächige Glasstrukturen und Filigranität ausgewählt wurden. Die gegenwärtigen Fahrgastunterstände sind daher nach Angaben der Wall GmbH sowohl aufgrund ihrer Konstruktion als auch aufgrund ihrer statischen Dimensionierung für eine solche Bepflanzung nicht ausgelegt. Zu den zu erwartenden Kosten einer Umrüstung der Fahrgastunterstände hat die Wall GmbH keine Schätzung abgegeben.

 

  1. In welchen Zeitabständen werden Fahrgastunterstände üblicherweise saniert bzw. erneuert?

 

  1. Welche diesbezüglichen Vorhaben sind bereits in Planung? Bitte einzeln aufführen.

 

Zu 5. und 6.:

Die Fahrgastunterstände sind in der oben genannten Abstimmung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit so konzipiert worden, dass ihre Lebensdauer die Vertragslaufzeit von 15 Jahren überdauert und während dieses Zeitraums keine Sanierungen oder gar Erneuerungen notwendig sind. Daher sind in den derzeit geltenden Verträgen auch keine regelmäßigen Sanierungen, Umbauten oder Erneuerungen vorgesehen. Lediglich in Einzelfällen vornehmlich bei Beschädigungen, Zerstörungen oder irreparabler Beschmutzung findet eine Reparatur oder ein Austausch des betroffenen Fahrgastunterstandes statt.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für das Anlegen und Pflegen einer Blumenwiese auf einem Fahrgastunterstand?

 

Der zuständigen Behörde liegen dazu keine Angaben vor.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine