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Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.08.2020
Sachverhalt

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätvolle Freiräume geschaffen.

 

Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt. 

 

  1. Städtebauliche Kenndaten (gerundet)

Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa700 WE; davon 310 öff. gefördert, 6.600 m² öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.

 

 

 

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation     17.04.2012

Öffentliche Plandiskussion     09.06.2015

Öffentliche Auslegung      31.08 bis 30.09.2016

Feststellung       7.09.2017

 

Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.Dezember 2019 (HmbGVBl.vom 7.Februar 2020 S. 98) für unwirksam erklärt. Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung beginnt das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans.

 

5.                Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf soll im September/Oktober 2020 öffentlich ausgelegt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 62 in der vorgelegten Fassung zu.

Anhänge

 

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 mit Verordnungstext, Begründung, Planzeichnung