Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg) Erlass einer Veränderungssperre, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 14.04.2026 Stadtplanung Ö 3
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Pinneberger Straße im Norden und Süntelstraße im Süden sowie die Flächen zwischen Pinneberger Straße und dem Bahnhaltepunkt Schnelsen im Osten.
Die Veränderungssperre soll für das gesamte Plangebiet gelten.
Der Bebauungsplanentwurf Schnelsen 94 hat die Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung der Wohnbau- und Gewerbeflächen im Umfeld des zukünftigen S-Bahn-Haltepunktes Schnelsen zu schaffen.
Zur Sicherung der Gewerbeflächen für produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe sollen Beherbergungsbetriebe im Gewerbegebiet an der Süntelstraße planungsrechtlich ausgeschlossen werden.
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat mit dem Aufstellungsbeschluss E 4/24 vom 14. November 2024, veröffentlicht am 22. November 2024 (Amtl. Anz. Nr. 94, S. 1987) die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Schnelsen 94 beschlossen.
Es wurde bisher ein Bauantrag zurückgestellt.
Da das eingeleitete Bebauungsplanverfahren kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur weiteren Sicherung der Planungsziele erforderlich.
In der mit Anschreiben vom 4. März 2026 durchgeführten behördeninternen Abstimmung wurden keine Einwände erhoben, die einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Schnelsen 94 widersprechen.
Für die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan festgestellt wird (§ 17 Absatz 5 BauGB). Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen; bereits genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bisher ausgeübter Nutzungen bleiben unberührt (§ 14 Absätze 2 und 3 BauGB).
Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung der Feststellung der Verordnung über die Veränderungssperre Schnelsen 94 zuzustimmen.
Verordnung, Anlage (Karte) und Begründung der Veränderungssperre Schnelsen94
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